Vorlage - 2014/068
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Der Kreistag beschließt die Neufassung der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung).
Der Kreistag hat am 04.03.1996 erstmals eine Verwaltungskostensatzung beschlossen. Diese Satzung ist zuletzt am 04.10.2006 marginal geändert worden und bedurfte dabei insgesamt der Überarbeitung. Hierbei wurde sich an aktuellen Satzungen anderer Kommunen orientiert.
Der neue Kostentarif der laufenden Nr. 1 enthält nun die pauschalen Sätze für den zu erstattenden Verwaltungsaufwand. Berechnungsgrundlage waren die Empfehlungen der KGSt und ein hieraus gebildeter Durchschnitt aus den Personalkosten der ehemaligen Laufbahngruppen. Dies spart einigen Verwaltungsaufwand, denn bisher wurden über komplizierte Berechnungsmodi die Kosten ermittelt.
Der bisherige Kostentarif der lfd. Nr. 1 wurde vereinfacht und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Er ist jetzt zur lfd. Nr. 2 geworden. Darin enthalten ist nunmehr auch eine pauschale Bearbeitungsgebühr, um den Zeitaufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzudecken.
Hinzu gekommen sind unter der lfd. Nr. 16 die Gebühren für das Kreisarchiv, die bisher in einer separaten Benutzungsordnung geregelt wurden. Außerdem werden unter der lfd. Nr. 18 die amtsärztlichen Untersuchungen aufgeführt.
Insgesamt handelt es sich mehr um Verwaltungsvereinfachungen und redaktionelle Änderungen, ob es zu nennenswerten Mehrerträgen kommt, bleibt abzuwarten.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 zur Vorlage 68/2014 - Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (68 KB) | ||||
2 | Anlage 2 zur Vorlage 68/2014 - Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung (116 KB) |