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a.) Die Verhandlungen über mögliche Fusionen werden auf der Grundlage des Prüfkataloges geführt.
b.) Die Lenkungsgruppe wird wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen besetzt.
c.) Eine Gebietsänderung erfolgt nur mit dem gesamten Gebiet des Landkreises Peine. Eine Gebietsaufteilung findet nicht statt.
Die Fusionsverhandlungen werden zunächst auf den Landkreis Hildesheim konzentriert.
a.) Die Fusionsverhandlungen werden auf der Grundlage des Prüfkataloges geführt.