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Auszug - Entwicklungsperspektiven des Landkreises Peine Bürgerbefragung nach § 35 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) - Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 18.02.2014  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 8
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 12.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:05 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat teilt mit, dass der vorliegende Antrag der CDU-Kreistagsfraktion zur Durchführung einer Bürgerbefragung gemäß § 35 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im Kreisausschuss abgelehnt worden sei.

 

KTA Dr. Klinke erklärt, dass die Bürgerbeteiligung zentraler Bestandteil einer gelebten Demokratie sei. Die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sei zudem zentrales Thema in den Parteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es sei aus seiner Sicht daher unverständlich, dass diese beiden Parteien in der für den Landkreis Peine so wichtigen Existenzfrage keine Bürgerbefragung durchführen wollten. Dadurch würden den Bürgerinnen und Bürgern ihre demokratischen Mitspracherechte entzogen. Keiner der hier anwesenden Personen hätte die demokratische Legitimation der Bürgerinnen und Bürger erhalten, über die Auflösung des Landkreises Peine zu entscheiden. Formal möge dies anders sein, sofern die Verwaltungsgerichte sich nicht auf die Seite der Kläger aus Peine und Hildesheim stellen würden. Das Ausnutzen der formalen Möglichkeit zur Fusion ohne echte Bürgerbeteiligung schüre jedoch die Politikverdrossenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gerade in dieser für die Bürgerinnen und Bürger sehr emotionalen Frage könne nicht einfach über ihre Köpfe hinweg entschieden werden, ohne dass sie durch Wahlen oder Befragungen ihre Meinung äußern könnten. Nachdem bereits die Landratswahl und damit ein Bürgervotum ausgehebelt worden sei, würde man nun nach der zeitlichen Planung der Kreisverwaltung erneut ohne ein Bürgervotum noch vor der nächsten Kommunalwahl über eine Fusion beschließen. Kreistagsabgeordnete seine jedoch Interessenvertreter aller Bürgerinnen und Bürger. Dies sollte ernst genommen und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Das Weitergeben von Informationen sei keine Bürgerbeteiligung.

 

KTA Meyermann stellt fest, dass Bürgerbefragungen ein sehr hohes Gut seien. Keinesfalls dürfe dieses Demokratieinstrument missbraucht werden. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen halte die Bürgerinnen und Bürger für sehr mündig und gehe von einer ganz hohen Beteiligung in diesem Prozess aus. Bei der von der CDU-Kreistagsfraktion zum heutigen Zeitpunkt vorgeschlagenen Fragestellung würden die Bürgerinnen und Bürger gleich nach den Auswirkungen ihrer Antwort fragen. Analysedaten und Fakten würden zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht vorliegen.

Zunächst müssten daher die erforderlichen Daten vorliegen. Die Bürgerinnen und Bürger seien von Anfang an zu informieren und zu beteiligen, sowohl vor Ort als auch online. Erst dann sei zu entscheiden, ob und wenn ja in welcher Form eine Bürgerbefragung möglicherweise stattfinde.

Zum jetzigen Zeitpunkt sei der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion abzulehnen.

 

KTA Schulz zeigt sich überrascht über die Argumente der CDU-Kreistagsfraktion. Der vorliegende Antrag sei in sich widersprüchlich. Um über Vor- und Nachteile abzuwägen, müssten Kenntnisse über Inhalte und Konsequenzen vorhanden sein. Erst dann könne überhaupt eine Meinungsbildung erfolgen, die dann zu einer Entscheidung führe. Der vorliegende Antrag überfordere die Bürgerinnen und Bürger zum jetzigen Zeitpunkt und diene der Sache nicht.

Sie werde daher gegen diesen Antrag stimmen.

 

KTA Laaf stellt im Hinblick auf die Ausführungen von KTA Dr. Klinke fest, dass die Bürgerbefragung und der Bürgerentscheid in der Niedersächsischen Kommunalverfassung in den entsprechenden Paragraphen geregelt seien. Über die Bürgerbeteiligung an diesem Prozess seien sich alle einig. Kreisverwaltung, Politik, aber auch die Presse seien dazu aufgerufen, die Bürgerinnen und Bürger vernünftig über den Sachstand zu informieren.

Die im Antrag formulierte Frage beziehe sich auf die Vor- und Nachteile der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim, nicht mit der Fusion an sich. Sollte der Landkreis Peine in Verhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim eintreten, sei man anschließend schlauer. Darin würde der Vorteil liegen. Würden keine Verhandlungen mit dem Landkreis Hildesheim aufgenommen, sei dies ein Nachteil, da man ohne neue Erkenntnisse bliebe.

KTA Laaf lehne den Antrag daher ab.

 

KTA Flöge teilt mit, dass mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Kreistagsfraktion ein sehr legitimer Vorgang beantragt werde, den er unterstütze.

Eine Bürgerbefragung müsse nicht zwingend in den nächsten Tagen und Wochen auf Grundlage der jetzigen Informationslage durchgeführt werden. Sie könne auch in einigen Monaten, wenn alle erforderlich Informationen im Detail vorliegen, stattfinden.

Die Kreistagsfraktion FDP und Piraten werde dem Antrag daher zustimmen.

 

KTA Franz stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er fragt an, ob es möglich sei, auf die Abstimmung des Antrages der CDU-Kreistagsfraktion zu verzichten, da er sich durch die Abstimmungen zu TOP 6 und 7 bereits erledigt hätte.

 

Landrat Einhaus erklärt, dass Befragungen immer möglich seien, unabhängig davon, ob sie sinnvoll seien oder nicht. Er weist jedoch darauf hin, dass Vor- und Nachteile nicht aus einer Statistik zu entnehmen seien. Verhandlungsergebnisse seien entscheidend. Diese würden jedoch erst nach einer Verhandlung vorliegen. Sofern Bürgerinnen und Bürger also über Vor- und Nachteile informiert werden sollten, müssten Verhandlungsergebnisse präsentiert werden können.

 

Nach Einschätzung von KTA Weyberg seien sich alle Anwesenden einig darüber, die Bürgerinnen und Bürger am Prozess zu beteiligen. Zudem sei auch niemand gegen eine Bürgerbefragung, sofern die erforderlichen Informationen vorliegen würden. Es stelle sich nur die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt.

 

Laut KTA Hesse zeige die CDU-Kreistagsfraktion mit dem vorliegenden Antrag, dass sie der Ansicht sei, dass der Kreistag nicht das Mandat hätte, mit einer Gebietskörperschaft zu verhandeln. Dem widerspreche KTA Hesse. Der Kreis sei sehr wohl in der Lage, Gespräche und Verhandlungen zu führen. Nicht nur der Zeitpunkt für eine Bürgerbefragung sei falsch gewählt. Auch die Einschränkung der Zielrichtung zum jetzigen Zeitpunkt sei kontraproduktiv zu allem, was bisher diskutiert worden sei. Zudem schließe die Frage in ihrer Festlegung weitere Optionen aus.

 

KTA Weyberg schlägt vor, den Antragstext dahingehend zu ändern, dass der Prozess grundsätzlich durch eine Bürgerbefragung begleitet werde und dass der Kreisausschuss beauftragt werde, den geeigneten Zeitpunkt, den geeigneten Umfang und die geeignete Vorinformation einer Bürgerbefragung festzulegen.

 

KTA Sachtleben stellt fest, dass die jetzige Diskussion nicht zielführend sei. Die CDU-Kreistagsfraktion führe eine Formaldiskussion, die sich immer mehr von den Inhalten entferne. Es sei der klare Beschluss gefasst worden, Verhandlungen über eine mögliche Fusion zuerst mit dem Landkreis Hildesheim aufzunehmen. Erst wenn die hierfür erforderliche Datenlage vorhanden sei, werde über die Form der Bürgerbeteiligung entschieden.

 

Der Kreistag beschließt im Anschluss mehrheitlich die Ablehnung des vorliegenden Antrages der CDU-Kreistagsfraktion.

 

- KT 12.03.2014 -