Vorlage - 2014/036
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Der Kreistag weist den Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A+B) mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (BBg) an, zu beschließen, dass Frau Silke Weyberg ihr Mandat im Aufsichtsrat der BBg mit sofortiger Wirkung nicht mehr wahrnimmt.
Der Verwaltungsrat der A+B wird angewiesen, Frau Rebecca Mittal gleichzeitig als Mitglied in den Aufsichtsrat der BBg berufen zu lassen.
Herr Andreas Salzmann wird als Beschäftigtenvertreter bestätigt.
Gemäß § 150 NKomVG überwacht der Landkreis seine Unternehmen und ihre nach § 136 IV NKomVG geführten Einrichtungen. Dazu gehören auch Anstalten des öffentlichen Rechts. Insofern ist der Landkreis gegenüber der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine weisungsbefugt und kann, wie im vorliegenden Fall, die Weisung erteilen, dass die Gesellschafterversammlung den Sitzübergang zu beschließen hat. Der Verwaltungsrat der A+B unterliegt gemäß § 7 II der Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine der Weisung des Landkreises.
Die Verträge bzgl. der Umstrukturierung der Berufsbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft Landkreis Peine mbH (BBg) wurden bisher nicht vollzogen. Insofern bleibt es dabei, dass nach Beschluss des Kreistages die Gesellschafterversammlung durch den Verwaltungsrat die entsprechende Weisung erhält, den Beschluss umzusetzen.
Wie es der Gesellschaftervertrag vorsieht, wurde Herr Andreas Salzmann von der Belegschaft der BBg gewählt. Dies ist vom Kreistag zu bestätigen.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag vom 17.02.2014 zur Vorlage 36/2014 (315 KB) |