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Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 07.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
Anlagen:
Anlage zu TOP 5 Standards bei Kindeswohlgefährdung  
Anlage zu TOP 6 Das Unterhaltsvorschussgesetz - aktuelle Entwicklungen  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.02.2019
SI/2019/245  
   
   
Ö 4  
Einwohnerfragestunde    
Ö 5  
Standards bei Kindeswohlgefährdungen
2019/456  
Ö 6  
Das Unterhaltsvorschussgesetz - aktuelle Entwicklungen
Enthält Anlagen
2019/454  
Ö 7  
Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege
Enthält Anlagen
2019/455  
    VORLAGE
   

Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019 wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:

 

§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII)

(3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde:

2,00 €r den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

3,00 €r die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)

3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Kindertagepflegepersonen mit dem Nachweis päd. Fachkraft (mind. 560 Std.)

Der Beitrag steigt jährlich jeweils zum 1. August entsprechend dem einschlägigen TVÖD.

 

 

   
    07.05.2019 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019 wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:

§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII)

(3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde:

2,00 €r den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

3,00 €r die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)

3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten

Der Beitrag steigt jährlich zum 01.08 des Jahres nach einschlägigem TVÖD.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

12

 

Nein-Stimmen:

0

 

Enthaltung/en:

 

2

 

 

   
    26.06.2019 - Kreistag des Landkreises Peine
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019 wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:

 

§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII)

(3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde:

2,00 €r den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

3,00 €r die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)

3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Kindertagepflegepersonen mit dem Nachweis päd. Fachkraft (mind. 560 Std.)

Der Beitrag steigt jährlich jeweils zum 1. August entsprechend dem einschlägigen TVÖD.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

44

Nein-Stimmen:

 

--

Enthaltung/en:

 

--

 

 

Ö 8  
Erläuterungen zur Stellungnahme des kinder- und jugendärztlichen Dienstes im Hinblick auf die Entwicklungsdiagnostik für 4-Jährige    
Ö 9  
Berufung der Leitung des Jugendamtes
2019/436  
Ö 10  
Informationen der Verwaltung - Inobhutnahmen im Landkreis Peine im Jahr 2018 - Sachstandsberichte Workshop 2018 und 2019    
Ö 11  
Anfragen und Anregungen    
N 12     (nichtöffentlich)      
             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage zu TOP 5 Standards bei Kindeswohlgefährdung (209 KB)      
Anlage 1 2 Anlage zu TOP 6 Das Unterhaltsvorschussgesetz - aktuelle Entwicklungen (515 KB)