Tagesordnung - Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung | |||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 12.02.2019 | SI/2019/245 | ||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | |||||||||||||
Ö 5 | Standards bei Kindeswohlgefährdungen | 2019/456 | ||||||||||||
Ö 6 | Das Unterhaltsvorschussgesetz - aktuelle Entwicklungen | 2019/454 | ||||||||||||
Ö 7 | Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege | 2019/455 | ||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||
Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019“ wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:
§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII) (3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde: 2,00 € für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) 3,00 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) 3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Kindertagepflegepersonen mit dem Nachweis päd. Fachkraft (mind. 560 Std.) Der Beitrag steigt jährlich jeweils zum 1. August entsprechend dem einschlägigen TVÖD.
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07.05.2019 - Jugendhilfeausschuss | ||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss: Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019“ wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen: § 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII) (3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde: 2,00 € für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) 3,00 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) 3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Der Beitrag steigt jährlich zum 01.08 des Jahres nach einschlägigem TVÖD.
Abstimmungsergebnis:
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26.06.2019 - Kreistag des Landkreises Peine | ||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | ||||||||||||||
Beschluss: Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019“ wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:
§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII) (3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde: 2,00 € für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) 3,00 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) 3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Kindertagepflegepersonen mit dem Nachweis päd. Fachkraft (mind. 560 Std.) Der Beitrag steigt jährlich jeweils zum 1. August entsprechend dem einschlägigen TVÖD.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Erläuterungen zur Stellungnahme des kinder- und jugendärztlichen Dienstes im Hinblick auf die Entwicklungsdiagnostik für 4-Jährige | |||||||||||||
Ö 9 | Berufung der Leitung des Jugendamtes | 2019/436 | ||||||||||||
Ö 10 | Informationen der Verwaltung - Inobhutnahmen im Landkreis Peine im Jahr 2018 - Sachstandsberichte Workshop 2018 und 2019 | |||||||||||||
Ö 11 | Anfragen und Anregungen | |||||||||||||
N 12 | (nichtöffentlich) | |||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu TOP 5 Standards bei Kindeswohlgefährdung (209 KB) | ||||
2 | Anlage zu TOP 6 Das Unterhaltsvorschussgesetz - aktuelle Entwicklungen (515 KB) |