Auszug - Das Unterhaltsvorschussgesetz - aktuelle Entwicklungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Bufe berichtet über die aktuellen Entwicklungen im Unterhaltsvorschussgesetz.
Die Vorlage und Statistiken sind im Anhang beigefügt.
KTA Herr Hauschke fragt, woher die doch immense Differenz zwischen den 600 Euro Einkommen bei den Elternteilen die UVG-Leistungen erhalten und dem Selbsterhalt von 1080 Euro bei Erwerbstätigen komme. Frau Bufe erläutert, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche Angelegenheit handele, die 600,00 €-Einkommensgrenze sei eine Zusatzvoraussetzung, festgelegt im Unterhaltsvorschussgesetz, um den Elternteilen, die Unterhaltsvorschussleistungen erhalten, diese länger zu Gute kommen zu lassen, auch wenn das Kind über 12 Jahre sei. Davor gäbe es den nahezu bedingungslosen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der Selbstbehalt sei der Betrag, der einem unterhaltspflichtigen Elternteil verbleiben darf, wenn er gesteigert unterhaltspflichtig sei und mit dem er den eigenen Lebensunterhalt bestreiten müsse, dieser sei vom OLG festgesetzt. KTA Horrmann-Brandt fragt, wie oft ein Unterhaltstitel geschaffen werde. Frau Bufe entgegnet, dass konkrete Zahlen derzeit nicht geliefert werden können. Es würden aber relativ häufig Unterhaltstitel geschaffen. Diese seien erstmal freiwillig möglich, auch durch tatsächliche Zahlung - vereinfachte Verfahren würden sehr schnell angestoßen, auch bei streitigen Gerichtsverfahren seien in vielen Fällen Unterhaltstitel geschaffen worden. Häufig werde auch wegen eines Versäumnisses Titel geschaffen, da die unterhaltspflichtigen Elternteile nicht mitarbeiten. Die Durchsetzbarkeit sei oftmals schwierig, da häufig keine Zahlungsfähigkeit vorliege und die Pflichtigen auch nicht leistungsfähig seien.KTA Maurer-Lambertz fragt, ob sich die Verlängerung der Zahlung des Unterhaltsvorschusses positiv auf die Kinderarmut ausgewirkt habe. Frau Bufe entgegnet, dass bisher keine verlässlichen Zahlen vorhanden seien. Tatsächlich ergäbe sich aber durch die längere und häufigere Zahlung, wenn der Elternteil nicht zahlen kann, mehr finanzielle Sicherheit für ein Kind. KTA Maurer-Lambertz fragt, wie lange die Bearbeitungszeit nach Antragsstellung bis zur ersten Auszahlung dauere. Frau Bufe entgegnet, innerhalb der ersten drei bis vier Wochen nach Antragseingang in 80%/90% aller Fälle. In einigen Fällen auch in der ersten Woche..