Inhalt

Vorlage - 2019/456  

Betreff: Standards bei Kindeswohlgefährdungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Kenntnisnahme
07.05.2019 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Das Jugendamt wird im Rahmen seiner Garantenstellung und dem daraus abgeleiteten Schutzauftrag immer wieder mit Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung konfrontiert.  Hier gilt es, einzelne Fehlverhaltensweisen von Eltern wie z.B. die Ohrfeige in einer Überforderungssituation von seriell gewalttätigen Erziehungsstilen zu unterscheiden und jeweils angemessen zu reagieren.

Dies erfordert von den Fachkräften ein hohes Mass an Sensibilität, Klarheit und einer sicheren eigenen Haltung im Spannungsfeld zwischen Unterstützung für die Familie zu leisten und einer Herausnahme eines Kindes aus seinem Familienkontext. Hierbei sollen die individuellen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen bei der Auswahl von Unterstützungsmöglichkeiten der Jugendhilfe (ambulant und stationär) berücksichtigt werden um angemessen auf die entwicklungsspezifischen Phasen reagieren zu können (z. B. männliche/weibliche Betreuer/innen; Mädchen/Jungenarbeit).

Gefährdung lässt sich nicht in einer Momentaufnahme darstellen und diagnostizieren, vielmehr geht es um ein Einschätzungsverfahren, dass aus der Wahrnehmung von Fakten, klärenden Gesprächen, Bildung von Hypothesen und kontroversen Diskussionen unter Fachkräften und mit den Eltern besteht.

Im Falle von erkennbar drohenden Gefährdungen übt das Jugendamt im Rahmen seines Wächteramtes Kontrolle aus, um den Eltern zu verdeutlichen, dass bei fehlender Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder selbst zu schützen das Jugendamt sich an die Seite der Kinder stellt und sie auch gegenüber den Eltern in Schutz nimmt.

Dieser Wechsel der Blickrichtung impliziert auch, dass Jugendamtsfachkräfte, die bisher für die Annahme von Hilfen geworben haben, nunmehr in die Konfrontation gehen und gegebenenfalls gerichtliche Massnahmen beantragen.

Dies erfordert neben rechtlichen Kenntnissen Kommunikationsfähigkeit und in der Einschätzungsphase von Kinderschutzfällen ein gesichertes Wissen über kindliche Entwicklung, Störungsbilder, Familiendynamiken und ihre Auswirkungen auf Kinder.

Mit Hilfe unterschiedlicher Hilfeansätze, die Bedürfnislagen von Jungen und Mädchen berücksichtigen, sollen Kinder verlässlich geschützt werden. Eltern sollen motiviert werden, ihre Rollen wieder verlässlich wahrzunehmen und alte dysfunktionale Muster zu durchbrechen.

Dabei dürfen Fachkräfte davon ausgehen, dass "Eltern stets das ihnen Bestmögliche für ihre Kinder tun"(Conen 2014)

Hier kommt es darauf an, dass die Helfersysteme Eltern signalisieren, dass ihnen Veränderung zugetraut wird, wenn auch rückgemeldet werden muss, dass die Handlung der Eltern nicht das Beste für das Kind war.

Komplexe und brisante Kinderschutzfälle erfordern eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik.

Helfersysteme brauchen neben validen Dokumentationssystemen Sicherheit und eine Diskurskultur, die im Spannungsfeld zwischen Familienerhalt und schützender Eingriffsmassnahme den Fachkräften hilft, ihre Position zu vertreten. Immer neue Formblätter oder computergestützte, scheinbar sichere Hilfesysteme, wie z.B. Apps, mit dem Versprechen, über sie eine Gefährdungssituation sicher einschätzen zu können, führen eher dazu, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter den Kontakt zu den Familien verlieren. Erforderlich ist aber in jedem Fall eine intensive Beziehungsarbeit zu den Kindern, Jugendlichen und Familien.

In der Ausschusssitzung wird, auch anhand von Fallbeispielen, ausführlich über die Standards bei Kindeswohlgefährdungen berichtet.

 

Ziele / Wirkungen:

Information des Jugendhilfeausschusses über die Standards des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdungen.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt

 


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