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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Frau Rademacher – Kindertagespflegeperson im LK Peine – fragt an, ob Mitarbeiter in der Tagespflege an der Ausarbeitung der Satzung Kindertagespflegesatzung mitarbeiten könnten.Herr Dr. Buhmann gibt seine Bedenken bezüglich einer Mitarbeit bekannt. Zwischenzeitlich sei ein falscher Zeitpunkt, um die Kindertagespflegepersonen mit einzubeziehen, dies hätte vorab erfolgen können. Die Rückmeldungen an das FKSB seien bei der Bearbeitung berücksichtigt worden.Frau van Acken – Kindertagespflegeperson im LK Peine – fragt an, warum Familien im LK Peine nicht individuell gesehen würden. Hier gehe es speziell um die Vereinbarung von Betreuung, Arbeit, insbesondere wenn aufgrund von erneuter Mutterschaft ein Zuhause bleiben erforderlich wird, gehe der Anspruch auf den Vollzeitplatz für das ältere Kind verloren.  Familien seien angehalten bei der Beantragung/Bearbeitung und der anschließenden Betreuung viele persönliche Fragen zu beantworten. Dies sei schwer nachzuvollziehen. Herr Dr. Buhmann gibt diesbezüglich an, dass der Rechtsanspruch für 25 Stunden pro Woche gelte. Die Satzung besage, ein individueller Bedarf sei wichtig und werde berücksichtigt. In Zukunft werden die Fälle weiterhin individuell betrachtet und derartige Einzelfälle können somit stärker berücksichtigt werden. In der Vergangenheit (bzw. der alten Satzung) erfolgte eine restriktivere Auslegung des individuellen Anspruchs. Aus dem Gesetz ergebe sich allerdings nur ein Anspruch auf Vormittagsbetreuung und maximal 20 Std pro Woche.Herr Schilder - Prof. TU Braunschweig - schildert einen persönlichen Fall. Herr Schilder wünsche sich eine individuelle Fallbearbeitung. Er fühle sich benachteiligt. Seine Frau sei Apothekerin und  müsse donnerstags am Nachmittag arbeiten und Wochenenddienste wahrnehmen. Die Wochenendbetreuung decke er als Kindesvater ab. Die Problematik der Arbeitszeitverschiebungen werde nicht gesehen. Herr Dr. Buhmann entgegnete, die neue Satzung solle eine „lockere Auslegung“ ermöglichen. Die neue Satzung solle ein Gleichgewicht ermöglichen, jedoch müsse weiterhin der Einzelfall betrachtet werden. Frau Landmeier – Kindertagespflegeperson im LK Peine – fragte, warum die Erhöhung des Zahlbetrages für den pädagogischen Aufwand auf 3,00 € nur durch eine zusätzliche Qualifizierung möglich sei. Frau Landmeier verwies auf den hohen Fortbildungsaufwand, welcher mit hohem Kosten und Zeitaufwand verbunden sei. Eine Fortbildung unter jetzigen Umständen wäre frühestens bis 2021 realisierbar. Es bestünde nur die Möglichkeit die Qualifizierung über die Arbeitsjahre zu realisieren. Derzeitig gäbe es 58 Tagesmütter im LK Peine. Frau Landmeier plädiere für eine bessere Vergütung, da alle Tagesmütter qualitativ hochwertige Arbeit leisten und sehr engagiert seien. Auch mit der „Berufserfahrung“ würden zusätzliche Qualifikationen einhergehen und es gäbe auch stetig andere Fortbildungen, die den Wissensstand erweitern. In der Satzung werde allerdings nur diese eine Zusatzausbildung mit hohem Kosten-/Zeitaufwand oder eine zusätzliche Erzieherausbildung gewürdigt. Herr Dr. Buhmann führt aus, es würde zw. einer Qualifizierung über 160 Std. und einer weiteren Qualifizierung über 400 Std. bzgl. der Vergütung unterschieden. Die Fortbildung sei vorher dezidiert erläutert. Herr Dr. Buhmann könne bei entsprechend hoher Beteiligung von Tagesmüttern einen eigenen Kurs in der KVHS anbieten. Frau Fahmi – Kindertagespflegeperson im LK Peine -  fragte, warum Tagesmütter nicht mit einem höherem Beitrag über die Berufsgenossenschaft abgesichert seien. Herr Dr. Buhmann beantworte, andere Kommunen zahlen wissentlich keine höheren Beiträge. Die Antwort wurde im Publikum bestritten, Hildesheim würde die Tagespflegepersonen besser absichern, sodass der Höchstsatz an möglichen Arbeitsersatzleistungen täglich ausgezahlt würde.KTA Maurer-Lambertz beantragte TOP 7 von der Tagesordnung zu nehmen, da die Satzung durch die vielen Rückfragen noch nicht beschlussreif sei. Ausschussvorsitzender Fechner plädiert, die Entscheidung auf TOP 7 zu vertagen.Herr Dr. Buhmann sichert zu, dass die Anfragen von der Verwaltung geprüft werden.