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Auszug - Standards bei Kindeswohlgefährdungen  

Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2019/456 Standards bei Kindeswohlgefährdungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Jugendamt Bearbeiter/-in: Sorge, Annett
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Maliers hält einen Vortrag über den § 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung.

KTA Hauschke sehe den Fokus bei Kindeswohlgefährdung in erster Linie bei den Kindeseltern. Er frage sich, warum trotz mehrfacher Gefährdungen in der Vergangenheit immer wieder eine Rückführung in die Herkunftsfamilie angestrebt würde. KTA Hauschke sehe das Rückführungskonzept sehr kritisch. Herr Maliers entgegnete, mit der Rechtssprechung des BGH, (Unverletzlichkeit der Familie) - Hilfen zur Erziehung seien in erster Linie über die Sorgeberechtigtenr die Kinder zu leisten, das Jugendamt habe zudem in erster Linie eine unterstützende/aktivierende Rolle.

KTA Hauschke empfindet die Gruppe der Pflegeeltern als nicht mit einbezogen. Herr Maliers entgegnet, dass Pflegeeltern durch den PKD Fortbildungen bekämen. Herr Maliers biete Supervision für Pflegeeltern an.

Ausschussvorsitzender Fechner fragt, wie viele Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2018 durch das Jugendamt LK Peine überprüft wurden.

Herr Maliers beantwortet, dass 227 reine Meldungen, keine akuten Gefährdungen erfolgt seien - bei Anhaltspunkten erfolgte die Bearbeitung der Problempunkte mit den Eltern. Bei 22 Fällen seien Kinder durch Gerichtsverfahren oder direkte Inobhutnahmen geschützt wurden.

Kindertagesstätten tten in der Vergangenheit Gefährdungsmeldungen vorgenommen. Heute müsse die Einrichtung in erster Linie eigenverantwortlich an den Problemstellungen arbeiten. In der Fachberatung berate Herr Maliers Schulen, Kitas und Krippen anonymisiert. Eltern seien daraufhin aufgefordert, zielgerichtet Hilfen anzunehmen.Jugendhilfeplaner Krenz ergänzte, dass das Jugendamt Peine und alle Jugendämter in Niedersachsen im Allgemeinen einen sehr hohen Grad an Aufklärungsarbeit gegenüber Einrichtungen wie Kitas, Krippen und Schulen leisten würden. Jedoch gäbe es auch einen hohen Anteil an Kinderschutzüberprüfungen, welche mit hohem Arbeitsaufwand verbunden seien. Herr Dr. Buhmann bittet Herrn Maliers das Verfahren bei einer 8a Kindeswohlgefährdung zu erläutern. Herr Maliers erörterte, es gäbe klare Verfahrensstandards, festgehalten in der Dienstanweisung und in der Konzeption des Landkreises zum Thema Kinderschutz. Wenn es beim Eingang einer Meldung zur Kindeswohlgefährdung nach Einschät­zung der aufnehmenden Mitarbeiterin / des aufnehmenden Mitarbeiters begründete Hinweise auf eine akute oder drohende Gefährdungssituation gibt, ist eine un­verzügliche Überprüfung des Sachverhaltes erforderlich. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Säuglingen und Kleinkindern zu berücksichtigen.

KTA Laaf fragt, ob es aus Vereinen auch Rückmeldungen über Kindeswohlgefährdungen gäbe.

Herr Maliers bejaht die Anfrage. Kinderschutzberatungen rden auch in Vereinen durchgehrt. Zur Sensibilisierung des Themas nehme Herr Maliers auch an Jugendleiterausbildungen der jeweiligen Vereine teil.

KTA Tute fragt, ob es einen Anstieg an Kindeswohlgefährdungen gäbe.

Herr Maliers bejaht die Anfrage mit einem jährlichen Anstieg der Kindeswohlgefährdungsmeldungen. Im Jahre 2016 seien unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht separat erfasst. Damit ist die deutliche Heterogenität der Meldungen für das Jahr 2016 zu erklären.