Auszug - Standards bei Kindeswohlgefährdungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Maliers hält einen Vortrag über den § 8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung.
KTA Hauschke sehe den Fokus bei Kindeswohlgefährdung in erster Linie bei den Kindeseltern. Er frage sich, warum trotz mehrfacher Gefährdungen in der Vergangenheit immer wieder eine Rückführung in die Herkunftsfamilie angestrebt würde. KTA Hauschke sehe das Rückführungskonzept sehr kritisch. Herr Maliers entgegnete, mit der Rechtssprechung des BGH, (Unverletzlichkeit der Familie) - Hilfen zur Erziehung seien in erster Linie über die Sorgeberechtigten für die Kinder zu leisten, das Jugendamt habe zudem in erster Linie eine unterstützende/aktivierende Rolle.
KTA Hauschke empfindet die Gruppe der Pflegeeltern als nicht mit einbezogen. Herr Maliers entgegnet, dass Pflegeeltern durch den PKD Fortbildungen bekämen. Herr Maliers biete Supervision für Pflegeeltern an.
Ausschussvorsitzender Fechner fragt, wie viele Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2018 durch das Jugendamt LK Peine überprüft wurden.
Herr Maliers beantwortet, dass 227 reine Meldungen, keine akuten Gefährdungen erfolgt seien - bei Anhaltspunkten erfolgte die Bearbeitung der Problempunkte mit den Eltern. Bei 22 Fällen seien Kinder durch Gerichtsverfahren oder direkte Inobhutnahmen geschützt wurden.
Kindertagesstätten hätten in der Vergangenheit Gefährdungsmeldungen vorgenommen. Heute müsse die Einrichtung in erster Linie eigenverantwortlich an den Problemstellungen arbeiten. In der Fachberatung berate Herr Maliers Schulen, Kitas und Krippen anonymisiert. Eltern seien daraufhin aufgefordert, zielgerichtet Hilfen anzunehmen.Jugendhilfeplaner Krenz ergänzte, dass das Jugendamt Peine und alle Jugendämter in Niedersachsen im Allgemeinen einen sehr hohen Grad an Aufklärungsarbeit gegenüber Einrichtungen wie Kitas, Krippen und Schulen leisten würden. Jedoch gäbe es auch einen hohen Anteil an Kinderschutzüberprüfungen, welche mit hohem Arbeitsaufwand verbunden seien. Herr Dr. Buhmann bittet Herrn Maliers das Verfahren bei einer 8a Kindeswohlgefährdung zu erläutern. Herr Maliers erörterte, es gäbe klare Verfahrensstandards, festgehalten in der Dienstanweisung und in der Konzeption des Landkreises zum Thema Kinderschutz. Wenn es beim Eingang einer Meldung zur Kindeswohlgefährdung nach Einschätzung der aufnehmenden Mitarbeiterin / des aufnehmenden Mitarbeiters begründete Hinweise auf eine akute oder drohende Gefährdungssituation gibt, ist eine unverzügliche Überprüfung des Sachverhaltes erforderlich. Dabei ist die besondere Schutzbedürftigkeit von Säuglingen und Kleinkindern zu berücksichtigen.
KTA Laaf fragt, ob es aus Vereinen auch Rückmeldungen über Kindeswohlgefährdungen gäbe.
Herr Maliers bejaht die Anfrage. Kinderschutzberatungen würden auch in Vereinen durchgeführt. Zur Sensibilisierung des Themas nehme Herr Maliers auch an Jugendleiterausbildungen der jeweiligen Vereine teil.
KTA Tute fragt, ob es einen Anstieg an Kindeswohlgefährdungen gäbe.
Herr Maliers bejaht die Anfrage mit einem jährlichen Anstieg der Kindeswohlgefährdungsmeldungen. Im Jahre 2016 seien unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht separat erfasst. Damit ist die deutliche Heterogenität der Meldungen für das Jahr 2016 zu erklären.