1. Der Landkreis Peine tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Kapitalanteil in Höhe von 1.000 € der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ bei.
2. Der Landrat wird ermächtigt, den für den Beitritt erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung eines weiteren Trägers und die damit verbundene Änderung der Satzung der kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ abzuschließen. Ein Vertragsmuster inkl. Änderungssatzung ist der Vorlage als Anlage 1 und 3 beigefügt.
3. Die Satzung der „Hannoversche Informationstechnologie HannIT“ (Anlage 2) in der aktuellen Fassung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4. Die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 1.000 € erfolgt aus dem EDV-Budget.