Der Landkreis Peine tritt dem Bescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 11.07.2012 (Aktenzeichen 32.16-10302-157 (2012)) bei und passt insoweit die am 14.03.2012 beschlossene Haushaltssatzung für das Jahr 2012 wie folgt an:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2 0 1 2 wird
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf 2.776.400 €
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf19.570.300 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf16.793.900 €
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf 2.664.500 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 16.793.900 € festgesetzt.