Auszug - Kostentarif zur Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
|
Wortprotokoll |
Der Kreistag beschließt einstimmig bei 3 Enthaltungen:
Die als Anlage beigefügten Kostenbeiträge (= Elternbeiträge) für die Inanspruchnahme von Tagespflege (Kostenbeitragstarif) zur Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) werden beschlossen und treten zum 01.01.2013 in Kraft.
Für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2013 gelten die bis zum 31.12.2012 gültigen Berechnungsgrundlagen zur Kostenermittlung weiter.
Künftig werden die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege automatisch an die jeweils gültigen Krippengebühren angepasst.