Vorlage - 2012/064
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Die als Anlage beigefügten Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Tagespflege (Kostenbeitragstarif) zur Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) werden beschlossen und treten zum 01.01.2013 in Kraft.
Für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2013 gelten die bis zum 31.12.2012 gültigen Berechnungsgrundlagen zur Kostenermittlung weiter.
Künftig werden die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege automatisch an die jeweils gültigen Krippengebühren angepasst.
Der Landkreis Peine ist für die Betreuung der Kinder in Tagespflege zuständig. Die Aufgabe der Tagespflege wird im Familien- und Kinderservicebüro wahrgenommen.
Im Landkreis Peine werden 151 Kinder in Tagespflege betreut (Stand 31.12.2011). Die Verteilung auf die Gemeinden im Landkreis Peine kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Gemeinde | Anzahl der Kinder in Tagespflege |
Edemissen | 10 |
Hohenhameln | 8 |
Ilsede | 17 |
Lahstedt | 11 |
Lengede | 4 |
Peine | 62 |
Vechelde | 21 |
Wendeburg | 18 |
Gesamt | 151 |
Bisher erhebt der Landkreis Peine Kostenbeiträge auf der Grundlage der Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine mit Stand vom 01.07.2010 (Anlage II), die sich an den Gebühren für die Betreuung eines Kindes in einer Tageseinrichtung in der Stadt bzw. in den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden entstehen, orientieren.
Nachdem, ausgelöst durch Gerichtsurteile, die Richtlinien durch eine Satzung zu ersetzen waren (s. KT-Vorlage 63/2012) ist es nunmehr noch erforderlich, einen Kostenbeitragstarif zur Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege zu beschließen. Die Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Tagespflege (Kostenbeitragstarif) sollen, wie in § 12 der Satzung festgehalten, zum 01.01.2013 in Kraft treten.
Ursprünglich war seitens der Landkreisverwaltung beabsichtigt, die Gebührenerhebung im Bereich der Tagespflege kreisweit zu vereinheitlichen. Die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen haben sich allerdings dafür ausgesprochen, dass sich die Tagespflege weiterhin an den – in den einzelnen Kommunen je unterschiedlichen – Beiträgen für die Krippen orientieren soll.
Um dies umzusetzen, eröffnen sich zwei Wege bzw. ergeben sich zwei Varianten. Entweder werden zur Einkommensermittlung und zur Berechnung der Gebühren die Sozialstaffeln der einzelnen Gemeinden herangezogen oder es wird ein durchschnittlicher Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde und pro Gemeinde für die Berechnung zugrunde gelegt. Gegen Variante 1 spricht, dass nicht in allen Kommunen mit Sozialstaffeln gearbeitet wird und dass es in einzelnen Gemeinden Sozialstaffeln gibt, die bis zu 10 Einkommensstufen enthalten, die gekoppelt an die festen Betreuungszeiten (4-, 6-, 8-stündige Betreuung) noch auf die sehr viel flexibler gehandhabten Betreuungszeiten in der Tagespflege runtergebrochen werden müssten. Der damit verbundene Aufwand ist angesichts der derzeit 151 Kinder in Tagespflege nicht zu rechtfertigen. Verwaltungsökonomisch ist daher Variante 2 angezeigt, die es Eltern und Sorgeberechtigten ermöglicht, auf der Grundlage gleicher Kostenbeiträge pro Betreuungsstunde für ihr Kind zwischen geeigneten Betreuungsangeboten auswählen zu können.
Wie bisher auch, prüft das Familien- und Kinderservicebüro, ob die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten aufgrund ihres Familieneinkommens in der Lage sind, den Kostenbeitrag gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII auch zahlen zu können.
Um den in der Variante 2 genannten durchschnittlichen Kostenbeitrag berechnen zu können, müssen die Gebührensätze für die kreisweit bestehenden Kinderkrippen einschl. der Kosten für die Sonderöffnungszeiten pro Betreuungsstunde und pro Gemeinde ermittelt werden. Dadurch werden zugleich die Kostenbeiträge, die bisher auf Grundlage der Richtlinien erhoben werden und seit 2010 unverändert gelten, aktualisiert.
In der Stadt und in den einzelnen Gemeinden lässt sich dabei ein sehr heterogenes Betreuungsangebot für Krippenkinder feststellen: Überwiegend existieren einkommensabhängige Tarife, Sozialstaffeln, die sich aber auch wieder sehr stark voneinander unterscheiden, in zwei Kommunen existieren keine Sozialstaffeln; es gibt eine Kommune ohne Ganztagsplätze, eine andere, die nur Ganztagsplätze anbietet; in der Gemeinde Edemissen werden drei Erzieherinnen pro Krippengruppe eingesetzt. Die Sonderöffnungszeiten sind in den Gemeinden unterschiedlich geregelt, teilweise werden Gebühren erhoben, z.T. einkommensabhängig, z.T. werden die Sonderöffnungszeiten auch kostenfrei angeboten. Berücksichtigt man die unterschiedlichen Öffnungszeiten in den einzelnen Gemeinden und die unterschiedlichen Kostenbeiträge ergibt sich für die einzelnen Kommunen folgender Kostenbeitrag pro Betreuungsstunde:
Die nachfolgende Tabelle soll helfen, die Betreuungsstunden pro Tag auf den Monat hochzurechnen.
Betreuungs- stunden/ Tag | Tage/Woche | Multiplikator | Betreuungs- stunden/ Monat |
1 | 5 | 4,33 | 22 |
2 | 43 | ||
3 | 65 | ||
4 | 87 | ||
5 | 108 | ||
6 | 130 | ||
7 | 152 | ||
8 | 173 | ||
9 | 195 |
Innerhalb des Landkreises Peine gibt es zum Teil große Abweichungen. Die Betreuung eines Kindes in der Gemeinde Lengede belastet die Eltern durchschnittlich mit 0,68 € pro Betreuungsstunde. Eltern in der Gemeinde Edemissen zahlen durchschnittlich 1,67 € pro Betreuungsstunde.
Die unterschiedliche Beitragserhebung in der Tagespflege in der Stadt und in den einzelnen Gemeinden führt künftig bei Krippen und Tagespflege zu einer gleichmäßigen finanziellen Belastung der Eltern und Sorgeberechtigten innerhalb der einzelnen Wohnortgemeinden, bedeutet aber auch, dass die Beiträge von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Mit dem neuen Kostentarif (Anlage I) werden die Kostenbeiträge an die Beitragsentwicklung in den Kommunen angepasst.
Für die Zeit vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2013 sollen weiterhin die bisherigen Berechnungsgrundlagen zur Kostenbeitragsermittlung gelten.
Künftig werden die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege automatisch an die jeweils gültigen Krippengebühren angepasst.
Die Anpassung der Gebühren an die jeweils aktuellen Kostenbeiträge in der Stadt und in den Gemeinden führt in 2013 zu Mehreinnahmen von etwa 70.000,-€.
Gender Check:
Eine Auswertung der Anzahl der Kinder, die in der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.07.2011 in der Kindertagespflege betreut worden sind, hat ergeben, dass die Förderung der Kindertagespflege Mädchen und Jungen zu jeweils nahezu gleichem Anteil (50 %) erreicht hat.
Anlage I
Peine, 27.08.2012
Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Tagespflege ab 01.01.2013 (Kostenbeitragstarif)
Werden mindestens zwei Kinder gleichzeitig in Tagespflege betreut, wird für das 2. und jedes weitere Kind eine Geschwisterermäßigung von 50 % gewährt.
Anlage II
Peine, 10.08.2010
Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Tagespflege