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Vorlage - 2012/121  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion zur Behördenrufnummer 115
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Personal und Service Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
19.09.2012 
Kreistag des Landkreises Peine zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Mit Schreiben vom 07

 

 

Mit Schreiben vom 07.06.2012 hat die CDU-Fraktion beantragt, die Voraussetzungen für die Einführung und Beteiligung an der zentralen Behördenrufnummer 115 zu prüfen.

Die Behördenrufnummer 115 ist dabei nicht im Sinne einer „Telefonzentrale“ zu verstehen, sondern soll Anrufenden mit einer kompetenten Beratung zur Seite stehen und eigenständig einen Großteil der Fragestellungen abarbeiten. Mit der Einführung dieser zentralen Rufnummer sind damit erhebliche organisatorische, personelle und räumliche Fragestellungen verbunden. Darüber hinaus ist eine übergreifende interkommunale Zusammenarbeit voraussichtlich als wesentliche Grundlage anzusehen, gerade aus dem gemeindlichen Bereich dürfte nach an anderer Stelle gewonnen Erkenntnissen ein Großteil der Fragestellungen zu erwarten sein. In Niedersachsen wird die Behördenrufnummer 115 derzeit in Wolfsburg, Oldenburg, Helmstedt und Ganderkesee angeboten. Landesbehörden in Niedersachsen sind bisher nicht über „115“ zu erreichen.

 

Nach Abschluss der Ermittlungen wird im Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz zum Thema berichtet.

 

 

Gender-Check:

Für eine geschlechterspezifische Betrachtung gibt es bei der Prüfung der Einrichtung einer Behördenrufnummer keine Veranlassung.