Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:
Die in den beigefügten Listen 1 und 2 enthaltenen Bäume und die Doline werden mit Einzelverordnungen zu Naturdenkmalen i.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG) erklärt.
Gleichzeitig wird die „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Peine“ vom 24.10.1961 aufgehoben.
16.11.2010 - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz