Auszug - Erlass von Verordnungen zum Schutz von Naturdenkmalen
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Wortprotokoll |
Frau Kentner trägt im Rahmen einer Präsentation ausführlich vor.
KTA Thiemann macht auf eine bestehende Baumgruppe (Eichen) in Wendeburg (Nähe evangelische Kirche) aufmerksam und bittet um Überprüfung, ob diese als Naturschutzdenkmal einzustufen ist.
KTA Streichert bringt zum Ausdruck, dass alle Gemeinden nach geeigneten Objekten zu prüfen sind.
KTA Hänsel bittet um Darlegung der durch die Pflege der Naturschutzdenkmäler entstehenden Kosten.
Frau Kentner erläutert, dass dem Landkreis Peine bisher jährliche Kosten von ca. 10.000,00 € entstanden sind. Durch eine Neuregelung ab dem 01.03.2010 sind jetzt jedoch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch den Eigentümer vorzunehmen. Verbunden damit ist die Kostenlast des Eigentümers, die zukünftig zu Einsparungen beim Landkreis Peine führt.
KTA Olbrich fragt, ob alle Naturschutzdenkmäler entsprechend (z.B. Hinweisschilder) gekennzeichnet sind.
Frau Kentner berichtet, dass dieses mit einem hohen Kostenaufwand verbunden ist. Es ist jedoch vorgesehen, eine Info-Broschüre für die Region des Landkreises Peine zu entwickeln, ob interessierten Personen/Einrichtungen/Vereinigungen zur Verfügung gestellt werden soll.
KTA Hustedt fragt mit Nachdruck nach, ob die Haftungsfrage bei den aufgeführten Naturschutzdenkmälern eindeutig geklärt ist.
Frau Kentner erläutert, dass bei den jeweiligen Eigentümern die Haftungsverantwortung liegt.
Der Ausschuss stimmt der Vorlage einstimmig bei 4 Enthaltungen zu.