Unter der Voraussetzung, dass seitens der Landesschulbehörde (LSchB) die Einrichtung einer IGS in Lengede genehmigt wird, wird der Zuweisung der Schülerinnen und Schüler aus Lengede und Lahstedt – Groß Lafferde – ab dem Schuljahr 2010/2011 zu den Schulbe
Unter der Voraussetzung, dass seitens der Landesschulbehörde (LSchB) die Einrichtung einer IGS in Lengede genehmigt wird, wird der Zuweisung der Schülerinnen und Schüler aus Lengede und Lahstedt – Groß Lafferde – ab dem Schuljahr 2010/2011 zu den Schulbezirken der Hauptschule bzw. Realschule Groß Ilsede zugestimmt.
13.08.2009 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport