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Vorlage - 2009/123  

Betreff: Auslaufende Aufhebung der Hauptschule Lengede und der Willi - Frohwein - Realschule Lengede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
13.08.2009 
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
21.10.2009 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Unter der Voraussetzung, dass seitens der Landesschulbehörde (LSchB) die Einrichtung einer IGS in Lengede genehmigt wird, wird der auslaufenden Aufhebung der Hauptschule Lengede und der Willi–Frohwein–Realschule Lengede mit Beginn des Schuljahres 2010/20

Unter der Voraussetzung, dass seitens der Landesschulbehörde (LSchB) die Einrichtung einer IGS in Lengede genehmigt wird, wird der auslaufenden Aufhebung der Hauptschule Lengede und der Willi–Frohwein–Realschule Lengede mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 zugestimmt.

 

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11. März 2009 (Vorlage 35/2009) die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für die Genehmigung einer IGS in Lengede nach entsprechender Bekundung des Elternwillens durchzuführen und deren Genehmigung bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 

Die Elternbefragung hat zwischenzeitlich eine positive Resonanz ergeben, sodass der Antrag mit Datum vom 26. Mai 2009 auf Einrichtung einer IGS in Lengede am 27. Mai 2009 an die Landesschulbehörde versand wurde.

 

In den bisherigen Beratungen war bereits davon ausgegangen worden, dass die beiden in Lengede befindlichen Schulen mit Einrichtung einer IGS in Lengede auslaufend weiterbetrieben werden. Am Ende des Zeitraumes des Auslaufens dieser Schulen steht die Einstellung deren Schulbetriebes, die gem. § 106 NSchG die Aufhebung der Schulen darstellt und formell zu beschließen ist. Bezüglich der Sachgründe wird auf die bereits angeführten, erfolgten Beratungen verwiesen.

 

Die gem. § 99 Abs. 1 NSchG vorgeschriebene Beteiligung des Kreiselternrates sowie eine Beteiligung des Gemeindeelternrates Lengede ist mit Schreiben vom 20.07.09, mit Fristsetzung zum 10.08.2009, eingeleitet.