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Auszug - Auslaufende Aufhebung der Hauptschule Lengede und der Willi - Frohwein - Realschule Lengede   

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.08.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sonstige Räume
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2009/123 Auslaufende Aufhebung der Hauptschule Lengede und der Willi - Frohwein - Realschule Lengede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Angerer, Iris
 
Wortprotokoll

Herr EKR Heiß berichtet, dass die Landesschulbehörde einen Beschluss als Voraussetzung für die Genehmigung einer zweiten IGS im Landkreis Peine gefordert hat

Herr EKR Heiß berichtet, dass die Landesschulbehörde einen Beschluss als Voraussetzung für die Genehmigung einer zweiten IGS im Landkreis Peine gefordert hat. Aus diesem Grund muss jetzt schon über die auslaufende Aufhebung der Hauptschule und der Willi-Frohwein-Realschule in Lengede beschlossen werden.

 

Frau KTA Weyberg findet die Reihenfolge, in der hier Beschlüsse gefasst werden sollen, nicht richtig. Erst sollte zuerst über die Schulentwicklungsplanung beschlossen werden und dann über solche Aufhebungen. Außerdem sollten die Mitglieder des Ausschusses erstmal über die Gespräche mit den Schulen informiert werden, in denen es um die rückläufigen Schülerzahlen und die Sicherung der Schulen ging. Außerdem war ihr noch gar nicht bewusst, dass bereits ein Antrag bei der Landesschulbehörde gestellt wurde. Ihr letzter Kenntnisstand war, dass noch nicht genügend Elternwünsche für eine weitere IGS im Landkreis Peine eingegangen sind.

 

Herr EKR Heiß erklärt daraufhin, dass der Antrag schon längst gestellt ist. Die Elternwünsche lagen in ausreichender Form vor, so dass der Landkreis Peine den nächsten Schritt gegangen ist und die Einrichtung einer zweiten IGS im Landkreis Peine bei der Landesschulbehörde beantragt hat. Dieser Beschluss heute ist Voraussetzung für die Genehmigung durch die Landesschulbehörde. Wird der Beschluss nicht gefasst, wird die Landesschulbehörde die Errichtung einer IGS ablehnen. Weiterhin erklärt Herr EKR Heiß, dass in dem Schulentwicklungsplan die zweite IGS nicht berücksichtigt ist, weil diese noch nicht genehmigt wurde. Die Ergebnisse der stattgefundenen Gespräche mit allen Schulen können gerne zur nächsten Sitzung mitgeteilt werden.

 

Frau KTA Weyberg ist der Meinung, dass bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport der Stand der Befragung so aussah, dass noch nicht feststand, ob die Rückläufe für die Errichtung einer zweiten IGS ausreichen würden. Sie erklärt weiter, dass es selbstverständlich ist, dass der Ausschuss informiert wird, bevor ein Antrag gestellt wird. Außerdem vertritt sie die Ansicht, dass die Auswirkungen im Schulentwicklungsplan aufgeführt werden müssen.

 

Herr EKR Heiß erklärt, dass der Kreistag die Verwaltung beauftragt hat, eine zweite IGS im Landkreis Peine einzurichten. Also ist die logische Folge eine Elternbefragung durchzuführen und bei genügend IGS-Wünschen diese bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 

Der Beschluss erfolgt mit 9 auf ja lautenden Stimmen und 5 Enthaltungen.