Unter der Voraussetzung, dass seitens der Landesschulbehörde (LSchB) die Einrichtung einer IGS in Lengede genehmigt wird, wird der auslaufenden Aufhebung der Hauptschule Lengede und der Willi–Frohwein–Realschule Lengede mit Beginn des Schuljahres 2010/20
Unter der Voraussetzung, dass seitens der Landesschulbehörde (LSchB) die Einrichtung einer IGS in Lengede genehmigt wird, wird der auslaufenden Aufhebung der Hauptschule Lengede und der Willi–Frohwein–Realschule Lengede mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016 zugestimmt.
13.08.2009 - Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport