Die als Anlage beigefügte Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem
Die als Anlage beigefügte Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) wird beschlossen und tritt zum 01.08.2012 in Kraft.