Vorlage - 2012/065
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt,
die Pauschalzuschüsse an die Jugendverbände und Zuschüsse für
Projektförderung und Sachzuwendungen lt. Aufstellung zu gewähren.
Im Haushaltsansatz „Zuschuss zur Durchführung von allgemeinen Veranstaltungen der Jugendverbände“ stehen im Haushaltsjahr 2012 38.500,00 € zur Verfügung.
Es wird vorgeschlagen, die 38.500,00 € wie folgt bereit zu stellen:
26.400,00 € für Jahrespauschalen
5.100,00 € für Projektförderung
7.000,00 € für Sachzuwendungen u. Zuwendungen für besondere
Maßnahmen der Jugendverbände; sofern diese von
überörtlicher Bedeutung sind.
Die Pauschalzuschüsse werden auf der Grundlage der gemeinsam mit den Jugendverbänden erarbeiteten und vom Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Richtlinien „Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen“ gewährt.
Auf dieser Berechnungsgrundlage sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einem vereinbarten Punktesystem aufgeteilt worden.
Sachzuschüsse und Projektförderung:
Hinsichtlich der Zuschüsse für Sachzuwendungen und Projektförderung sollte die Verwaltung ermächtigt werden, die Entscheidung auf Grund der eingereichten Anträge vorzunehmen.
Gender Check:
Nach Auswertung der Berichte der Jugendverbände aus den letzten Jahren profitieren Mädchen und Jungen jeweils zu ca. 50 % von der Förderung in Form der Pauschalzu-schüsse. Insofern werden die unterschiedlichen Lebenssituationen von Mädchen und Jungen berücksichtigt.