Auszug - Informationen der Verwaltung - Informationen zum Stand der Kooperation mit dem Betreuungsverein e.V. im Bereich Vormundschaften für Minderjährige - Termin für den Kinderschutztag 2013
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Wortprotokoll |
Herr Heimburg berichtet zum Stand der Übernahme von Vereinsvormundschaften durch den Peiner Betreuungsverein e.V. Hintergrund war eine neue Gesetzesvorgabe, wonach die aktuelle Fallzahlbelastung nicht mehr zulässig ist. Anstatt der Schaffung einer neuen Stelle beim Landkreis Peine soll der Betreuungsverein eine Zuwendung von 10.000 € für Verwaltungsaufgaben in dem Zusammenhang erhalten. Für Vormundschaften gibt es unabhängig davon grundsätzlich noch "spitze" Fallzuwendungen vom Amtsgericht. Voraussichtlich ab dem 01.07.2012 werden vom Betreuungsverein 30 Fälle übernommen. Eine entsprechende Genehmigung liegt bereits vor. Derzeit erfolgt eine Hospitation im Jugendamt.
Frau Steinebrunner-Fabian berichtet, dass nach dem Kinderschutztag 2012 mehrere Arbeitsgruppen gebildet wurden. Der nächste Kinderschutztag wird in Kooperation mit den freien Trägern durchgeführt und findet am 14.03.2013 statt.
Zum Niedersächsischen Gesetz über das Einladungs- und Meldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern führt Frau Steinebrunner-Fabian aus:
"Ziel dieses Gesetzes ist, die Gesundheit von Kindern zu fördern und den Kinderschutz zu verbessern. Hierzu war ursprünglich durch die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter (AGJÄ) ein Verfahren einschließlich Hausbesuchen bei Familien, die ihre Kinder nicht der Früherkennungsuntersuchung vorstellten, entwickelt worden, das der Vorstand der AGJÄ mit Zustimmung der Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistags zurücknahm. Stattdessen empfiehlt die AGJÄ den örtlichen Trägern, die Eltern, deren Kinder angeblich nicht an einer Vorsorgeuntersuchung teilgenommen haben und wo keine weiteren gewichtigen Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII vorliegen, anzuschreiben, um auf die Wichtigkeit der Vorsorgeuntersuchung hinzuweisen und ein Beratungsangebot gemäß § 16 SGB VIII zu unterbreiten. Ebenso verfahren wir."