Auszug - Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen gem. §§ 23 und 24 SGB VIII
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Wortprotokoll |
Herr Dr. Buhmann erläutert die Sachdarstellung. Der Kreistag soll die Satzung demnächst beschließen, so dass sie zum 01.08.2012 in Kraft tritt. Für den Kostentarif gibt es zwar bereits einen Entwurf seitens der Verwaltung, es erfolgte jedoch noch keine angemessene Absprache mit den Gemeinden.
Auf Hinweis von Herrn Streichert wird die Verwaltung in § 7 Abs. 2 Satz 2 das Wort "kann" noch in eine Form mit mehr Bindungswirkung (beispielsweise "in der Regel") ändern.
Die Satzungsvorlage wird nun einstimmig beschlossen.