Die „Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS)“ werden bei sämtlichen zurzeit noch in der Planungsphase befindlichen und allen künftigen Aus- und Neubaumaßnahmen, wie vorgeschlagen, angewendet
Die „Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS)“ werden bei sämtlichen zurzeit noch in der Planungsphase befindlichen und allen künftigen Aus- und Neubaumaßnahmen, wie vorgeschlagen, angewendet.
22.02.2011 - Ausschuss für Bauen und Liegenschaften