Vorlage - 2011/016
|
|
Gemeinde Edemissen: Ortschaften Alvesse- Voigtholz, Edesse
Gemeinde Vechelde: Ortschaften Bodenstedt, Denstorf, Kl. Gleidingen, Wedtlenstedt
Gemeinde Wendeburg: Ortschaften Bortfeld, Meerdorf, Sophiental
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung Deutschland fördert die Niedersächsische Landesregierung den Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Landkreis Peine. Im Wettbewerbsverfahren ist der Landkreis Peine nicht ausgewählt worden. Überraschenderweise wurde Ende letzten Jahres der Landkreis Peine ausgewählt, sehr kurzfristig doch noch Mittel aus dem Konjunkturpaket II zu bekommen. Trotz äußerst enger Zeitbindung gelang es dem FD 26 in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und in enger Abstimmung mit der GLL mit Ablauf des Jahres 2010 den Zuwendungsbescheid für Maßnahmen im Bereich des LK Peine fristgerecht an die Firma htp weiterzureichen. Der Betrag der geförderten Wirtschaftlichkeitslücke wurde dabei zwischenzeitlich auf 676.375 € korrigiert (+ 12,5% Kofinanzierung LK).
Im Rahmen der Projektförderung müssen die Vorhaben nunmehr bis 31.12.2011 abgeschlossen sein. Die Zuwendung ist dabei an eine Reihe von Nebenbestimmungen und Auflagen gebunden, die es u.a. zu kontrollieren und dokumentieren gilt.
Das vorausgegangene Ausschreibungsverfahren wurde mit Unterstützung der FIRMA DOK SYSTEME durchgeführt, die den Landkreis mit sämtlichen Unterlagen seit Beginn der Initiative Breitband fachlich betreut hat und mit den Zahlen des LK vertraut ist.
Laut Vergabeordnung obliegt die Begleitung zur Umsetzung und Abwicklung des Projektes einschl. Verwendungsnachweisführung etc. dem federführenden Fachdienst – mithin FD 26. Da dieser weder technisch noch mit gebotenem Fachpersonal in der Lage ist für eine fehlerlose Abwicklung zu garantieren wurde entschieden, dass die Firma DOK SYSTEME den LK weiter unterstützen und den Großteil des weiteren Procedere übernehmen wird.
Hierfür werden dem LK – neben der bereits erfolgten Bezahlung von 9.282 € für die Ausschreibung - weitere 33.824 € in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang wird angestrebt einen finanziellen Ausgleich zu schaffen und die betroffenen Gemeinden in umfassender Weise hieran zu beteiligen.