Vorlage - 2011/007
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Bis zum Jahr 2012/13 werden sämtliche Maßnahmen des 4. Mehrjahresbauprogramms für Kreisstraßen und Radwege, zumindest planerisch, begonnen worden sein. Es ist deshalb rechtzeitig eine Fortschreibung vorzunehmen.
Eine der Grundlagen des Bauprogramms ist der Radwegbedarfsplan. Der bislang maßgebliche Bedarfsplan stammt aus dem Jahr 2002. Aufgrund von inzwischen erfolgten verkehrlichen und strukturellen Veränderungen, z. B. der Errichtung neuer Schulen, war der Radwegbedarfsplan zu aktualisieren. Dieser liegt nun als Fortschreibung 2010 vor.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass der bisherige Bedarfsplan im Wesentlichen bestätigt wurde. In Einzelfällen sind aber auch deutlichere Verschiebungen, mit einer Änderung der Dringlichkeit zu verzeichnen.
Die im Zusammenhang mit geplanten Bauvorhaben in der Diskussion stehenden Radwege an den Kreisstraßen 69 zwischen Wense und der B 214 und K 71 zwischen Woltorf und Meerdorf sind in der Dringlichkeitsreihung von der 3. (ohne Bedarf) in die 2. Dringlichkeit (weiterer Bedarf) aufgestiegen.
In der Anlage liegt eine Ergebnistabelle bei, aus welcher die Rangfolge der Dringlichkeit der insgesamt 115 untersuchten Kreisstraßenabschnitte hervorgeht.
Anhand einer umfassenden Präsentation wird der Radwegbedarfsplan erläutert. Dabei wird auch auf die verwendeten Daten und die Wertungskriterien eingegangen.