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Vorlage - 2011/010  

Betreff: Anwendung der "Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS)" beim Aus- und Neubau von Kreisstraßen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Straßen Bearbeiter/-in: Ramm, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
22.02.2011 
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die „Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS)“ werden bei sämtlichen zurzeit noch in der Planungsphase befindlichen und allen künftigen Aus- und Neubaumaßnahmen, wie vorgeschlagen, angewendet

Die „Richtlinien für den passiven Schutz an Straßen (RPS)“ werden bei sämtlichen zurzeit noch in der Planungsphase befindlichen und allen künftigen Aus- und Neubaumaßnahmen, wie vorgeschlagen, angewendet.

 

Die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen“ durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) wurden mit dem „Allgemeinen Rundschreiben“ vom 15

 

Die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen“ durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) wurden mit dem „Allgemeinen Rundschreiben“ vom 15. Juli 2009 bei den obersten Straßenbaubehörden der Länder eingeführt. Sie ersetzt die RPS von 1989.

In Kapitel 1 (3) wird der Geltungsbereich geregelt. „Die Richtlinien gelten für die Absicherung von Gefahrenstellen bei Neu-, Um- oder Ausbau von Straßen (...)“.

In der RPS 1989 sollten im Bereich von Bäumen nur bei vorliegenden Unfallauffälligkeiten Schutzplanken angeordnet werden. In der RPS 2009 gelten Bäume jedoch grundsätzlich als „nicht verformbare punktuelle Einzelhindernisse“ und sind der Gefährdungsstufe 3 zuzuordnen. Diese Änderung wirkt sich ausschließlich auf Außerortsstraßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h aus.

Bei der RPS 2009 handelt es sich um den aktuellen Stand der Technik.

Im 4. Mehrjahresbauprogramm für Kreisstraßen und Radwege des Landkreises Peine sind 3 Streckenabschnitte enthalten, bei welchen die Planungen noch nicht abgeschlossen sind und die anzuwendende RPS 2009 zu wesentlichen Auswirkungen führen wird. Im Einzelnen sind das :

-  Kreisstraße 34, Stedum - Bierbergen   

-  Kreisstraße 51, Vallstedt – K 50   

-  Kreisstraße 62, Meerdorf – K 20   

 

Diese Kreisstraßen sind mit zahlreichen Bäumen bestanden. Der Abstand zwischen Baumstamm und Fahrbahnrand liegt im Mittel bei ca. 1,50 m . Der kritische Abstand gemäß der RPS beträgt hier 7,50 m. Bei Abständen zwischen Baumstamm und Fahrbahnrand unter diesem Wert sind Rückhaltesysteme in Form von Schutzplanken anzuordnen.

 

Bei der K 34 und 62 wären daher beidseitig auf ganzer Länge, im Fall der K 51 in Teilbereichen, Schutzplanken anzuordnen. Dieses führt zu deutlichen  Kostenerhöhungen der geplanten Baumaßnahmen und der künftigen Unterhaltungsaufwendungen. Wesentlich erschwert wird auch der Straßenbetrieb, etwa bei Mäharbeiten im Schutzplankenbereich.

Für die zurzeit aktuell in der Planungsphase befindliche K 62 wurden daher beispielhaft für verschiedene Ausführungsvarianten Wirtschaftlichkeitsberechnungen, im Hinblick auf die Bau- und Unterhaltungskosten (ohne Betriebserschwerniskosten), durchgeführt.

Dabei sind im Wesentlichen 3 Ausführungsvarianten gegenüberzustellen:

Variante 1  :  Ausbau der Straße mit Schutzplanken         2,,456 Mio. €

Variante 2  :  Ausbau der Straße ohne Schutzplanken, aber vollständige Beseitigung  

                     der Straßenbegleitbäume                              2,185 Mio. € 

Variante 3 :  Ausbau der Straße ohne Schutzplanken, aber Beseitigung einer 

                     Baumreihe mit Eratzpflanzungen und Abrücken der Fahrbahn von der

                     verbleibenden Baumreihe                               2,161 Mio. €

 

 

Variante 3 ist die wirtschaftlichste Variante. Ihre Kosten liegen, ohne Berücksichtigung der Betriebserschwernisse, etwa 13 % unter denen der Variante 1. Aufgrund der nicht unerheblichen Eingriffe in die Landschaft und Natur, aber auch wegen des relativ hohen Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen, ist beim Ausbau der K 62, 34 und 51, im Rahmen der Vorentwurfsplanung, eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden, Verbänden und den Eigentümern erforderlich. Kann hierbei keine grundsätzliche Einigung erzielt werden, ist auf die kostenintensivere Variante des Ausbaus der Straße mit Schutzplanken zurückzugreifen.