Die Übertragung der Zuständigkeit für Biogasanlagen gemäß Nr
Die Übertragung der Zuständigkeit für Biogasanlagen gemäß Nr. 8.1 Buchstabe a der Anlage zu § 1 Abs. 1 ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz vom 27.10.2009 auf den Landkreis Peine soll nicht beantragt werden.
07.09.2010 - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz