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Vorlage - 2010/128  

Betreff: Handlungsschwerpunkte im Fachdienst Umwelt
Mittelfristiges Entwicklungsziel
Umwelt - Klimaschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
07.09.2010 
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Stand der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte des Fachdienstes 21 gem. der KT-Beschlüsse vom 03.12.2008/10.06.2009 sowie ggf. anschließende Modizifierungsvorschläge für die Fortführung in den Jahren 2011/2012 werden im Folgenden dargestellt. Ferner werden zwei neue Handlungsschwerpunkte für die kommenden Jahre vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

Mittelfristiges Entwicklungsziel

Umwelt- und Klimaschutz

Intensivierung der Anstrengungen zum Klimaschutz und Beiträge zur Energieeinsparung;

Reduzierung der Emissionen von treibhausrelevanten Klimagasen;

nachhaltiger Umgang mit unseren Lebensgrundlagen, Förderung regenerativer

Energien und Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien (WRRL)

 

Handlungsschwerpunkt 4.1:

Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten; Neu: Fortführung der Arbeiten zum Schutz weiterer Teile von Natur und Landschaft (Einleitung der Verfahren), z.B. Zweidorfer Holz, Wendesser Allee

 

Hinweis: Durch Übertragungsfehler haben sich hier zwei falsche Ortsangaben eingeschlichen: Es müsste anstatt „Zweidorfer Holz“ „Meerdorfer Holz“ und anstatt „Wendesser Allee“ „Wenser Allee“ heißen (vgl. Vorlage – Nr. 67/2009)

 

Bewertung:

 

Sachdarstellung:

Die Wenser Allee wurde mittlerweile als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen (Amtsblatt 26.03.2009). Hier besteht aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.

Der Entwurf der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung für das Meerdorfer Holz befindet sich im Beteiligungsverfahren. Es besteht noch Abstimmungsbedarf die neue Verordnung soll jedoch voraussichtlich vor Jahresende vom Kreistag beschlossen werden.

 

Produktorientierte Budgetauswirkung: Die Ausweisung erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz vorhandener Personalressourcen und führt zu Sachkosten.

 

Modifizierung des Handlungsschwerpunkts für die Jahre 2011 /2012: Weiterentwicklung und Neuausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten; insbesondere Überarbeitung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für das FFH-Gebiet „Klein Lafferder Holz“.

 

Hinweis: Zur Anpassung der LSG-Verordnung „Klein Lafferder Holz“ ist als Grundlage eine Basiskartierung notwendig. Die Erstellung der Basiskartierung ist Aufgabe des Landes (NLWKN) und wird derzeit durchgeführt.

 


 

 

Handlungsschwerpunkt 4.4:

Bildung eines Regionalen Umweltzentrums

 

Bewertung:

 

Sachdarstellung: Durch die IGS Peine – Vöhrum ist ein Antrag an das Nds. Kultusministerium (MK) gerichtet worden, dem Öko-Garten der IGS den Status eines Regionalen Umweltbildungszentrums (RUZ) zu verleihen. Hierfür benötigt die IGS die schriftliche Bestätigung eines Trägers, welcher das notwendige Gebäude inkl. der erforderlichen Gebäude zur Verfügung stellt und unterhält.

Ein vom IWB in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluss, dass die bereits vorhandene Bausubstanz in einem inakzebtablem Zustand sei. Neue Räumlichkeiten für den Öko-Garten / ein RUZ werden nun im Rahmen der Erweiterung der IGS bereitgestellt (Büro und Seminarräume). Der FD 19 kommt für Mietkosten dieser Räumlichkeiten auf. Das Konzept des RUZ befindet sich in der Abstimmungsphase mit der Landesschulbehörde. Die Verwaltung stimmt dem Konzept grundsätzlich zu. Bei Anerkennung des RUZ ist es Aufgabe des Landes Lehrkräfte für die pädagogische Arbeit bereitzustellen (vgl. Vorlage-Nr. 58/2010).

Produktorientierte Budgetauswirkung: im Rahmen der Betriebskosten für das neue Bauprojekt (FD 19).

 

 

 

Handlungsschwerpunkt 4.6:

Verbesserung der Struktur der Fließgewässer (Gewässergüteklasse II)

 

Bewertung:

 

Sachdarstellung:

Mit Fördermitteln des Landes konnten in der Fuhseniederung bei Woltwiesche im Rahmen der Flurbereinigung Ackerflächen erworben werden, die in Extensiv-Grünland und Gehölzbestände umgewandelt werden. So wird dort die Nutzung in der Niederung verändert, was sich positiv auf Struktur und Gewässergüte auswirkt.

Zahlreiche Maßnahmen des Unterhaltungsverbandes Obere Fuhse (Rückbau von Wehranlagen, Anlage von Randstreifen, Veränderungen im Gewässerverlauf) an der Fuhse und ihren Nebengewässern wurden vom FD 21 fachlich begleitet und unterstützt.

 

Produktorientierte Budgetauswirkung:

Die Maßnahmen des FD 21 haben insgesamt 400.000 € gekostet, die zu 80% durch Landesmittel beglichen worden konnten. Die Kofinanzierung erfolgte durch Ersatzgelder. Der Handlungsschwerpunkt bindet in der Bearbeitung Personal- und Sachkosten.

 

Modifizierung des Handlungsschwerpunkts für die Jahre 2011 /2012:

Sofern an der Weiterführung dieses Handlungsschwerpunktes festgehalten werden soll, soll dieser fachlich treffender umbenannt werden in: „Verbesserung der Struktur und Gewässergüte der Fließgewässer“.

 


Handlungsschwerpunkt 4.7:

Verbesserung des Hochwasserschutzes/ Überschwemmungsgebiet Fuhse

Bewertung:

Sachdarstellung:

Verbesserung des Hochwasserschutzes: Diese Aufgabe obliegt den Städten und Gemeinden. Die UWB übt hier lediglich die Aufsicht aus und wirkt ggf. beratend mit.

 

Überschwemmungsgebiet Fuhse / Ausweisung von Überschwemmungsgebieten:

Die Ermittlung der Überschwemmungsgebietsflächen (HQ 100-Linie) obliegt dem Land (Gewässerkundlicher Landesdienst - NLWKN). Dies geschieht im Dialog mit den UWB, welche die errechneten Grenzen auf ihre Plausibilität prüfen.

Für die beiden bereits ausgewiesenen und nun anzupassenden Überschwemmungsgebiete Fuhse und Aue/Erse erfolgte die vorläufige Sicherstellung durch Veröffentlichung der Karten des NLWKN im Januar und Februar 2010. Derzeit wird mit der Erstellung eines Verordnungsentwurfs begonnen, die Einleitung des förmlichen Verfahrens soll zeitnah folgen.

Für einige Nebengewässer II. Ordnung (z.B. Pisserbach, Schwarzwasser) befindet sich die Ermittlung der Überschwemmungsgebietsfläche und die vorläufige Sicherung durch den NLWKN noch in der Planung.

Das Überschwemmungsgebiet Bruchgraben ist vorläufig sichergestellt und wird durch den Landkreis Hildesheim ausgewiesen (der überwiegende Flächenanteil befindet sich dort). Für die Burgdorfer Aue erfolgte noch keine Veröffentlichung der Karten, die ersten Ergebnisse der Modellierung des Überschwemmungsgebiets wurden von der UWB beanstandet. Nach erneuter Ausschreibung der Ingenieurleistungen durch den NLWKN wird das Gebiet wird nun neu erfasst und berechnet.

 

Produktorientierte Budgetauswirkung:

Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete bindet Personal- und Sachkosten.

 

Modifizierung des Handlungsschwerpunkts für die Jahre 2011 /2012:

Umbenennung des Handlungsschwerpunktes in „Ausweisung des Überschwemmungsgebiets Fuhse“ – das Überschwemmungsgebiet Fuhse soll als erstes ausgewiesen bzw. angepasst werden.

 

Vorschlag für einen neuen Handlungsschwerpunkt für die Jahre 2011 /2012:

Vermehrung des Waldanteils im Landkreis Peine

Sachdarstellung:

Der Waldanteil des Landkreises Peine liegt mit ca. 8 % erheblich unter dem Landesdurchschnitt von
ca. 22 %. Aufgrund der Bedeutung des Waldes mit seiner Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion sowie seiner Funktion als CO²-Senke soll überprüft werden, wie der Waldanteil erhöht werden kann. Hier ist u.a. das Waldförderprogramm des Landkreis Peine zu überprüfen u. ggf. anzupassen. 

Produktorientierte Budgetauswirkung: Die Überprüfung bindet zunächst Personalkosten. Bei konkreten Maßnahmenvorschlägen kann es zu Sachkosten kommen.

 

Vorschlag für einen neuen Handlungsschwerpunkt für die Jahre 2011 /2012:

Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans des Landkreis Peine zum Schutz des Außenbereichs

Sachdarstellung:

Zum besseren Schutz der insbesondere vom Landschaftsbild her wertvollen Bereiche vor Bauvorhaben soll die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für das Thema Landschaftsbild erfolgen. Der bestehende Landschaftsrahmenplan von 1993 ist in diesem Punkt nicht mehr aktuell.

Produktorientierte Budgetauswirkung: Die Fortschreibung bindet Sach- und Personalkosten.