Auszug - Informationen der Verwaltung
|
Wortprotokoll |
Frau Schneider berichtet zum Naturdenkmal „Linden an der Kapelle Oelerse“. Pflegemaßnahmen im Jahr 2008 an einem der beiden Bäume blieben erfolglos, so dass die Genehmigung zur Fällung erteilt wurde. Die verbleibende Linde allein erfüllt nicht mehr die Voraussetzung zur Einstufung als Naturdenkmal; es wird daher die Löschung dieses Naturdenkmals veranlasst und über die politischen Gremien zur Entscheidung gebracht.
Frau Schneider erläutert, dass zurZeit im Landkreis Peine 7 Biogasanlagen in Betrieb sind, 2 Anlagen sich im Bau befinden und für 2 weitere Anlagen die Planungen begonnen haben. Der FD 21 wird zur nächsten Sitzung exemplarisch beim Betreiber einer Biogasanlage die genutzten Substrate erfragen sowie evtl. Änderungen in Substratnutzungsverhalten nebst Flächenverwendung ermitteln und entsprechend aufzeigen.
Frau Schneider gibt einen Sachstandsbericht zum Bereich „Masthähnchenanlagen“ im Landkreis Peine.
Derzeit liegen Genehmigungsanträge für 4 Anlagen für die Ortschaften Ilsede/Solschen, Hohenhameln/Mehrum, Peine/Wendesse sowie in Vechelde/Alvesse vor. Bei Letzterem handelt es sich um das einzig „große“ Verfahren, bei dem aufgrund der geplanten Tierzahl eine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig ist.
Abschließende Prüfungen zu allen Antragsverfahren – insbesondere zum Bereich „Abluftführung“ – stehen ab er noch aus. Auf Basis des Erlasses des Nds. Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz vom 18.06.2010 ist zurZeit die „Giebellüftung“ als Stand der Technik anzusehen.
Der Erlass ist unter: www.landkreis-peine.de/admin5 abrufbar. Es öffnet sich eine Anmeldemaske, bei der der Benutzername AUV und das Kennwort #2010AUV! Einzugeben sind. In der Schnellstartleiste (oben) erscheint der Navigationspunkt „AUV“.
KTA Thiemann fragt, ob noch mit weiteren Masthähnchenanlagen im Landkreis Peine zu rechnen ist.
Herr LBD Gemba antwortet, dass hier eine Entwicklung nicht absehbar ist.
KTA Meyermann bittet um Auskunft, ob ein Mindestalter für die Betreiber dieser Anlagen vorgesehen ist.
Herr LBD Gemba verneint mit dem Hinweis, dass der Beruf als Landwirt sowie eine entsprechende fachliche Qualifikation notwendig ist.
Frau Dr. Vossler ergänzt, dass im Veterinärrecht vom „Halter der Tiere“ die Rede ist, losgelöst vom Betreiber/Eigentümer der Masthähnchenanlage. Dieser hat lediglich qualifiziertes Personal einzusetzen.
KTA Franz fragt, inwieweit eine neue Anlage von einer bereits bestehenden Einrichtung im Hinblick auf die höher zu erwartenden Emissionen entfernt sein muss.
Herr LBD Gemba erläutert, dass die Summe der im Kontext zu betrachtenden Gesamt-Anlageemissionen entscheidend dafür sind, welche Ablüftung nach dem Stand der Technik gefordert wird. Mehr Emissionen erfordern höhere Präventionsmaßnahmen.