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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
Datum: Di, 17.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Konferenz- und Schulungszentrum Landkreis Peine
Ort: Werner-Nordmeyer-Str. 13, 31226 Peine
Anlagen:
Protokollanlage 1 TOP 9 Antrag FDP-Kreistagsfraktion - Klimaschutzagentur vom 23.08.2020  
Protokollanlage 2 TOP 9 Strategische Eckpunkte KSA-Langfassung  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung    
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 22.09.2020
SI/2020/517  
   
   
Ö 4  
Einwohnerfragestunde    
Ö 5  
Verpflichtung des Bürgervertreters Herrn Gerald Suffel    
Ö 6  
Produktbericht Stand 30. Juni 2020 für das Budget der Fachdienste Umwelt, Veterinärwesen und der Dezernatsleitung 2
Enthält Anlagen
2020/750  
Ö 7  
Doppischer Produkthaushalt 2021 für die Dezernatsleitung 2 und die Fachdienste Umwelt und Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
2020/768  
Ö 8  
Tierschutz: Anregung zum flächendeckenden Erlaß von Katzenschutzverordnungen auf dem Gebiet aller Gemeinden im Landkreis Peine
2020/759  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine
Enthält Anlagen
2020/767  
    VORLAGE
   

 

  1. Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine wird organisatorisch in der Kreisverwaltung weitergeführt.
     
  2. Ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 (IKK 2013) des Landkreise Peine soll der Masterplan 100 % Klimaschutz (herausgegeben vom Regionalverband Großraum Braunschweig 2018), soweit er die kommunale Ebene adressiert, als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen.

    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine abzustimmen und das Ergebnis in einer Konsens­vereinbarung festzu­halten. Diese soll in etwa 3-jährigem Turnus evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
     

3.  Je nach Umfang der sich aus der o. g. Konsensvereinbarung ergebenden Aufgaben für

     die Klimaschutzagentur des Landkreises soll diese bedarfsgerecht personell erweitert

     werden. Dafür sollen Fördermittel nach Ziff. 2.7.1 der Kommunalrichtlinie für zusätzliche

     Projekt­stellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisange­höri­gen

     Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie im Zuge des Erstvorhabens

     für 3 Jahre befristet wären.

     Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises von 25 % der zuwendungs­fähigen

     Personal- und Sachkosten für die förderfähigen Stellen (Entgeltgruppe 11) wird in die   

     Haushalte von 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums aufgenommen.
     Der Förderantrag ist bis Mai 2021 zu stellen.
 

 

   
    17.11.2020 - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine wird organisatorisch in der Kreisverwaltung weitergeführt.
     
  2. Ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 (IKK 2013) des Landkreise Peine soll der Masterplan 100 % Klimaschutz (herausgegeben vom Regionalverband Großraum Braunschweig 2018), soweit er die kommunale Ebene adressiert, als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen.

    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine abzustimmen und das Ergebnis in einer Konsensvereinbarung festzu­halten. Diese soll in etwa 3-jährigem Turnus evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
     

In Abhängigkeit vom Umfang der Aufgaben, der sich aus der o.g. Konsensvereinbarung für die Klimaschutzagentur des Landkreises ergibt, soll diese bedarfsgerecht personell erweitert werden. Dafür sollen Fördermittel nach Ziff. 2.7.1 der Kommunalrichtlinie für zusätzliche Projekt­stellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisange­höri­gen Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie im Zuge des Erstvorhabens für 3 Jahre befristet wären.

Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises von 25 % der zuwendungs­fähigen Personal- und Sachkosten für die förderfähigen Stellen (Entgeltgruppe 11) wird in die Haushalte von 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums aufgenommen.
Der Förderantrag ist bis Mai 2021 zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

8

Nein-Stimmen:

 

3

Enthaltung/en:

 

0

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokollanlage 1 TOP 9 Antrag FDP-Kreistagsfraktion - Klimaschutzagentur vom 23.08.2020 (2397 KB)      
Anlage 2 2 Protokollanlage 2 TOP 9 Strategische Eckpunkte KSA-Langfassung (1736 KB)      
   
    16.12.2020 - Kreistag des Landkreises Peine
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine wird organisatorisch in der Kreisverwaltung weitergeführt.
     
  2. Ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 (IKK 2013) des Landkreise Peine soll der Masterplan 100 % Klimaschutz (herausgegeben vom Regionalverband Großraum Braunschweig 2018), soweit er die kommunale Ebene adressiert, als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen.

    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine abzustimmen und das Ergebnis in einer Konsens­vereinbarung festzu­halten. Diese soll in etwa 3-jährigem Turnus evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
     

 

3.  Je nach Umfang der sich aus der o. g. Konsensvereinbarung ergebenden Aufgaben für

     die Klimaschutzagentur des Landkreises soll diese bedarfsgerecht personell erweitert

     werden. Dafür sollen Fördermittel nach Ziff. 2.7.1 der Kommunalrichtlinie für zusätzliche

     Projekt­stellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisange­höri­gen

     Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie im Zuge des Erstvorhabens

     für 3 Jahre befristet wären.

     Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises von 25 % der zuwendungs­fähigen

     Personal- und Sachkosten für die förderfähigen Stellen (Entgeltgruppe 11) wird in die   

     Haushalte von 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums aufgenommen.
     Der Förderantrag ist bis Mai 2021 zu stellen.

 

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

 

44

Nein-Stimmen:

 

2

Enthaltung/en:

 

-

 

 

Ö 10  
Entwicklung eines Wasserstoffzentrums am Standort des Steinkohle-Kraftwerks Mehrum
Enthält Anlagen
2020/775  
Ö 11  
Informationen der Verwaltung    
Ö 11.1  
Situation "Runder Tisch Naturschutz"    
Ö 11.2  
Sachstandsbericht "Sandgrube Bortfeld"    
Ö 11.3  
Austausch zur Verwendung von Ersatzgeld    
Ö 12  
Anfragen und Anregungen    
             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokollanlage 1 TOP 9 Antrag FDP-Kreistagsfraktion - Klimaschutzagentur vom 23.08.2020 (2397 KB)      
Anlage 2 2 Protokollanlage 2 TOP 9 Strategische Eckpunkte KSA-Langfassung (1736 KB)