Inhalt

Vorlage - 2020/767  

Betreff: Strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 2 Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
17.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
16.12.2020 
23. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Organigramm LK Peine  
Änderungsantrag CDU-Kreistagsfraktion - Vorlage 2020-767 Klimaschutzagentur  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 

 


 

  1. Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine wird organisatorisch in der Kreisverwaltung weitergeführt.
     
  2. Ergänzend zum Integrierten Klimaschutzkonzept 2013 (IKK 2013) des Landkreise Peine soll der Masterplan 100 % Klimaschutz (herausgegeben vom Regionalverband Großraum Braunschweig 2018), soweit er die kommunale Ebene adressiert, als konzeptionelle Grundlage für die weiteren Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine dienen.

    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Auswahl der Themenschwerpunkte und die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge aus dem Masterplan, die mit höchster Priorität im Kreisgebiet Peine bearbeitet werden sollen, mit den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Peine abzustimmen und das Ergebnis in einer Konsens­vereinbarung festzu­halten. Diese soll in etwa 3-jährigem Turnus evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.
     

3.  Je nach Umfang der sich aus der o. g. Konsensvereinbarung ergebenden Aufgaben für

     die Klimaschutzagentur des Landkreises soll diese bedarfsgerecht personell erweitert

     werden. Dafür sollen Fördermittel nach Ziff. 2.7.1 der Kommunalrichtlinie für zusätzliche

     Projekt­stellen beantragt werden, die in koordinierender Funktion für die kreisange­höri­gen

     Kommunen tätig werden und gemäß der Kommunalrichtlinie im Zuge des Erstvorhabens

     für 3 Jahre befristet wären.

     Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises von 25 % der zuwendungs­fähigen

     Personal- und Sachkosten für die förderfähigen Stellen (Entgeltgruppe 11) wird in die   

     Haushalte von 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums aufgenommen.
     Der Förderantrag ist bis Mai 2021 zu stellen.
 

 


 

Gliederung der Sachdarstellung:
 

  1. Klimaschutz vom Ziel nach vorn gedacht –
    Generationengerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Verteilungs­gerechtig­keit und Artengerechtigkeit

 

  1. Aktueller Stand – Klimaschutzagentur Landkreis Peine

 

  1. Prioritäre Handlungsfelder für den Landkreis Peine

 

  1. Vom IKK 2013 des Landkreises Peine zum 'Masterplan 100 % Klimaschutz' des Regionalverbands Großraum Braunschweig und den daraus resultierenden kommunalen Maßnahmen 
     
  2. Förderantrag für Klimaschutz-Projektstellen und Kooperation des Landkreises mit den kreisangehörigen Kommunen

 

 

 

  1. Klimaschutz vom Ziel nach vorn gedacht –

Generationengerechtigkeit, soziale Gerechtigkeit, globale Verteilungsgerechtigkeit und Artengerechtigkeit

 

Die klimarelevanten Ursachen und deren Auswirkungen erfordern ein Entwicklungsszenario für den Landkreis Peine. Dabei ist als wichtige Prämisse der Erhalt und die innovative Förderung des Wirtschafts­stand­orts Peine zu berücksichtigen. Unsere Unternehmen leisten einen ent­scheiden­den Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Klimaschutz darf nicht nur als Verbots­kulisse ver­standen werden, sondern muss auch Chancen eröffnen, um eine Innovationskulisse im Landkreis Peine und hier vor Ort den Transformationsprozess bis zum Jahr 2050 erfolg­reich zu ermöglichen.

Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Maßnahmen so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft soweit wie möglich vermieden werden, denn auch (oder gerade) Klimaschutz-Aktivitäten sollen nachhaltig sein. Der Erhalt der Artenvielfalt stellt ein ebenso hohes Schutzgut dar, wie der Klimaschutz.

Bis 2030 reduziert der Landkreis Peine seine CO2-Emissionen um 55 % gegenüber dem Basisjahr 1990. Bis 2050 strebt der Landkreis eine Emissionsminderung von mindestens    95 % an, um Klimaneutralität zu erreichen. Damit das gelingt, bedarf es grundlegender Veränderungen und auch Entscheidungen auf Bundesebene. Höchste Priorität kommt dabei der verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien und dem zeitnahen Kohleausstieg zu. In der Prognose für die Potentiale beim Bundesstrommix und Fernwärme verbleibt eine deutliche CO2-Differenz, die mit Maßnahmen auf der lokalen Ebene der Gebietskörperschaften im Verbandsgebiet Großraum Braunschweig deutlich reduziert werden muss.

 

  1. Aktueller Stand - Klimaschutzagentur

 

Im Juni 2019 wurde die Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH aufgelöst. Daraufhin wurde zur weiteren Koordinierung der Klima­schutzbelange im Landkreis Peine innerhalb der Kreisverwaltung im Dezernat Umwelt, Bauen und Verbraucherschutz die Stabsstelle Klima­schutzagentur eingerichtet. Zunächst wurde nur eine der beiden im Haushaltsplan für das Klima­schutzmanagement vorgehaltenen Stellen besetzt. Aktuell stand die Evaluierung der Umsetzung der im IKK 2013 aufgelisteten Maßnahmen und die strategische Ausrichtung der neuen Klimaschutzagentur in Abstimmung mit der Kreispolitik prioritär im Vordergrund. Der Workshop mit der Kreispolitik am 13.03.20 ergab, dass das von der Klima­schutz­agentur zu bearbeitende Themenfeld über 'Energieberatung' im engen Sinne deutlich hinaus­gehen soll. Weiterhin wird die Klimaschutzagentur kurzfristig durch die Besetzung einer zweiten Stelle verstärkt. Diese ist bereits im Stellenplan der vergangenen Haushaltsjahre berücksichtigt.

 

  1. Prioritäre Handlungsfelder für den Landkreis Peine
     

-          Elektromobilität

-          Photovoltaik

-          Kommunale Wärmenetze auf Basis erneuerbarer Energie

-          Unterstützung des Aufbaus eines Wasserstoffzentrums

-          Klimafolgenabschätzung und -Anpassungskonzept

-          Netzwerkstelle zu den Gemeinden und der Stadt Peine
 

Zur Sitzung des AUV am 22.09.20 wurde seitens der Verwaltung in der Vorlage 2020/720 ausführlich dargestellt, welche Maßnahmen des IKK 2013 des Landkreises Peine bereits umgesetzt wurden und welche zukünftigen Maßnahmen­schwer­punkte für die kurz- und mittelfristige Umsetzung aus aktueller Sicht empfohlen werden.
 

Im Hin­blick auf eine effektive Minderung der CO2-Emissionen aktuell besonders wichtige Handlungsfelder sind die Förderung der Elektromobilität und Photovoltaik und Quartiers­konzepte mit kommunalen Wärme­netzen auf Basis erneuerbarer Energie sowie die Unter­stützung des Aufbaus eines Wasser­stoff­zentrums am Standort Mehrum. Dazu ist auch entsprechende Netzwerkarbeit zu leisten.
Darüber hinaus umfasst das Maßnahmenspektrum die Unterstützung der Gemeinden bei der Förderung des klimaschonenden Bauens im Rahmen der Bauleitplanung, Bildungsangebote, Neuaufbau der Internetseite, Kampagnen zu aktuellen Themen wie z. B. der naturnahen Gestaltung von Grünflächen, der Vermeidung von Schottergärten und dem sparsamen Um­gang mit der Ressource Wasser in Anpassung an den Klimawandel.

Eine kommunale Strategie zur Reduzierung weiterer nachteiliger Folgen durch den Klima­wandel im Landkreis Peine ist als zusätzliches Planungsinstrument für die Kreis­entwicklung notwendig und soll als Klimafolgenabschätzung in Form einer Anpassungs- und Entwicklungs­strategie erarbeitet werden. Für jeden sind die Klimaveränderungen spürbar. Extrem­wetter­verhältnisse zeigen deutlich, wie die einzelnen Lebensbereiche unserer Gesellschaft dadurch beeinflusst werden. Der Stress für Menschen und die Natur verursacht zum Teil erhebliche wirtschaftliche Schäden. Dieser Veränderungsprozess wird sich verstetigen und an Dynamik gewinnen. Grundlage zur Ursachen- und Folgenabschätzung soll ein zu erarbeitendes Anpassungskonzept für den Landkreis Peine sein. Es soll eine Entscheidungshilfe und Planungsgrundlage sein, um die klimatischen Veränderungsprozesse in den nächsten Jahrzehnten wie, Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Starkregen für den Landkreis Peine, die Stadt Peine und die Gemeinden aufzuzeigen in Form von: Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme und deren Beeinflussung durch das sich ändernde Klima, Ermittlung konkreter klimabedingter Betroffenheiten im Landkreis Peine, Ableitung einer kommunalen Gesamtstrategie für die Klimawandelanpassung, Etablierung einer Beteiligung von lokalen und regionalen Akteuren, Erarbeitung und Verortung von An­passungs­maßnahmen, Entwurf eines Controlling-Konzeptes sowie Entwurf einer Kommuni­kationsstrategie. Berücksichtigt werden etwaige Schwerpunktthemen wie die Wärmebelastung für die Bevölke­rung, Unwetter­ereignisse, Erosion durch Starkregen, aber auch Wasser­knapp­heit, Trockenstress und Trockenheit für Flora und Fauna sowie thematische Verknüpfungen mit dem Katastrophen­schutz bzw. Pandemien.

Im Zu­sammen­hang mit dem Klima­schutz stehen auch die Themenbereiche nachhaltiger Konsum und Freizeit­gestal­tung, Plastikvermeidung sowie nachhaltige Beschaffungen bei der Kreis­verwaltung und den Gemeinden.

Dieses umfangreiche und fachlich sehr breit gefächerte Handlungsspektrum erfordert in der Umsetzung eine personelle Verstärkung der Klimaschutzagentur. Daher soll kurzfristig auch die zweite Stelle, welche bereits im vorangegangenen Stellenplan eingeplant war, in der Klimaschutzagentur besetzt werden.

Da die Klimaschutzagentur in hohem Maße konzeptio­nell und in koordinierender Funktion gefordert ist und inhaltliche Verknüpfungen gleicher­maßen zu fast allen Fachdiensten des Dezernates II bestehen, ist die direkte Zuord­nung als Stabsstelle der Dezernatsleitung II folgerichtig. Die Beibehaltung der bestehen­den Organi­sations­form ermöglicht es, die Klima­schutzarbeit ohne zeitliche Verzögerungen fortzusetzen und auszubauen.

 

  1. Vom IKK 2013 des Landkreises Peine zum Masterplan 100 % Klimaschutz des Regionalverbands Großraum Braunschweig und den daraus resultierenden kommunalen Maßnahmen
     

Die konzeptionelle Grundlage bildete bisher das IKK des Land­kreises Peine von 2013. Es basiert auf dem Sach- und Datenstand von 2010 und berück­sichtigt insofern noch nicht die aktuellen technischen Entwicklungen und immer schnelleren Veränderungen der gesell­schaftlichen und klimapolitischen Rahmenbedingungen. Themen­felder, wie z. B. die Elektro­mobilität auf Basis erneuerbarer Energien, die Sektorenkopplung und Wasser­stoffwirtschaft haben inzwischen eine wesentlich höhere Bedeutung erlangt und Maßnahmen zur Klima­folgen-Anpassung sind unmittelbar erforderlich. Dies ist bei der weiteren Planung der Klimaschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

Ein aktuelleres Rahmenkonzept für die Gegebenheiten im Großraum Braunschweig bietet der Masterplan 100 % Klimaschutz des RGB mit Datenstand von 2015 (eine aktuelle CO2-Bilanz für 2020 ist vom RGB bereits in Auftrag gegeben). Er enthält konzeptionelle Aussagen zu Maß­­­nahmen in den Handlungsfeldern Klimaschonende Mobilität, Klimaschutz in der Regional­planung und Klima­folgenanpassung, klimafreundlicher Lebensstil und Konsum, Klimaschutz in den Kommunen (klimabewusst planen und bauen, Verwaltungen als Klima­schutz-Vorbilder etablieren) sowie energie- und ressourceneffiziente Wirtschaft. Er dient zum einen als Fach­beitrag auf regionalplanerischer Ebene, adressiert mit einigen Maßnahmen aber auch die Kommunen. Daher soll der Masterplan ergänzend zu unserem IKK 2013 als konzep­tionelle Grundlage für die Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Peine herangezogen werden.

 

  1. Kommunaler Maßnahmenkatalog und Themenfelder für die Klimaschutzarbeit im Verbandsgebiet Großraum Braunschweig und im Landkreis Peine
     

Im Einzelnen enthält der Masterplan die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen­vorschläge für die kommunale Ebene (Landkreis Peine, die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Peine). In Klammern ist die Masterplan-Maßnahmenkatalog-Nummer angegeben.

 

Kombination der Mobilitätsangebote (A.1.3)

 

Ziele sind die multimodale Vernetzung der Verkehrsträger (z. B. Diskussion der Fahrrad­­­mitnahme im Öffentlichen Personennahverkehr ) und Aufbau von Mobilitätsstationen in der Region sowie die Stärkung der Verknüpfung zwischen ÖPNV und Individualverkehr durch Ausbau von Park+Ride- und Bike+Ride-Angeboten. Darunter fallen auch, die För­de­rung von Sharing-Angeboten (Car-Sharing, Ride-Sharing, Bike-Sharing) und die Steigerung der Akzeptanz durch wiedererkennbare Gestaltung der Mobilitätsstationen.

 

Qualitätsoffensive für ein optimiertes Radverkehrsnetz (A.3.1)

 

Ziel ist die verstärkte Nutzung des Fahrradverkehrs durch Optimierung des regionalen und städtischen alltagstauglichen Radverkehrsnetzes, mit dem alle wesentlichen Quell- und Zielpunkte verbunden werden. So soll die Verkehrsleistung des MIV (Motorisierter Individualverkehr) reduziert werden.

 

 

 

Abstellinfrastruktur für den Radverkehr (A.3.2)

 

Ziel der Maßnahme ist der flächendeckende Ausbau und Neubau von Fahrradabstellanlagen im Verbandsgebiet. Hierdurch soll dafür gesorgt werden, dass mehr Menschen das Rad nutzen, insbesondere z. B. für Wege zu und von den Zugangsstellen zum ÖSPV (Öffentlicher Straßenpersonennahverkehr) und SPNV (Schienenpersonennahverkehr).

 

 

 

Kommunale Mobilitätskonzepte (A.4.2)

 

Ziele sind unter anderem klimafreundliche Mobilität als Grundlage kommunaler Planungen und Umsetzungen zu etablieren, die Analyse der kommunalen Situation und Handlungsbedarfe und die Entwicklung von Maßnahmen. Zum Beispiel auf der Grundlage von Klimaschutz-Teilkonzepten „Mobilität“ mit Hilfe von Förderung durch nationale Klimaschutzinitiative.

 

Konzepte für Tank- und Ladeinfrastruktur (A.5.3)

 

Ziele sind einheitliche bzw. systemkompatible Konzepte für die Ladeinfrastruktur, die

Kopplung mit lokalen Energieversorgern bzw. der Einsatz von regionalen Energiequellen und Ausweitung der Ladeinfrastruktur auf Arbeitsorte, Einzelhandel, Sehenswürdigkeiten, Schwimm­bädern und Bahnhöfe.

 

Kampagne zur klimafreundlichen Fuhrparkumstellung –Verwaltung als Vorbild (A.5.3)

 

Ziel ist die Ausrichtung von kommunalen Fuhrparks auf mehr Klimaschutz, u. a. auf

E-Mobilität, alternative, effiziente Antriebstechniken und Shared Mobility.

 

Regionales Wärmekataster (B.2.1)

 

Ziel ist es zunächst, den gegenwärtigen und künftigen (bei Umsetzung der Masterplan-Ziele) Wärmebedarf von insbesondere Privatnutzern (private Haushalte), aber in grober Schätzung auch unter Einbezug des Gewerbes (GHD), in einer Raumeinheit im Rahmen eines Katasters sichtbar zu machen. Dieses Kataster soll räumlich konkrete Aussagen und ggf. früh­zei­tige Entscheidungsprozesse darüber initiieren, ob und in welchem Umfang sich der Aus- und Neubau von Fern- und ggf. auch Nahwärmenetzen gegenwärtig und in Zukunft lohnt und welche wirtschaftlichen Hilfestellungen möglicherweise erforderlich werden.

 

Konzepte zur Gewerbeflächenentwicklung mit

Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimafolgenanpassung (B.2.5)

 

Die Entwicklung der Konzepte kann

REGIONAL durch Datenerhebung der Strukturen und Gewerbeflächen und Entwicklung von Umsetzungskonzepten

bzw. LOKAL durch Entwicklung, Festlegung und Vorgabe von Energie- bzw. Effizienzstandards für Gebäude in Gewerbegebieten (z. B. Passivhausstandard, Gründächer, Einsatz erneuerbarer Energien, Nahwärmeversorgung usw.) erfolgen.

 

Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Landwirtschaft (B.2.6)

 

Ziel ist die Erarbeitung von Konzepten zur Entwicklung einer klimafreundlichen

Landwirtschaft (regional und teilregional).

 

Photovoltaik-Offensive: Kampagne zum Ausbau von Photovoltaik auf Dachflächen (B.3.2)

 

Ziel der Maßnahme ist die konsequente Ausschöpfung des regionalen

Solarenergie-Potenzials zur Erreichung der 100 Prozent-Erneuerbare-Energien-

Zielsetzung des Regionalverbandes. Hierzu sollen mit einer Photovoltaik-Offensive die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert und bisher ungenutzte Potenziale zum Ausbau der Photovoltaiknutzung erschlossen werden.

 

Energetische Verwertung lokal anfallender biologischer Reststoffe (B.3.3)

 

Ziel ist die weitestgehende energetische Verwertung biologischer Reststoffe aus unter­schiedlichen Branchen (u. a. Abfall- und Entsorgungswirtschaft, Landwirtschaft, Forst, Landschaftspflege, Lebensmittelgewerbe), die stofflich nicht sinnvoll zu verwerten sind.

 

Speicherung und intelligente Steuerung von erneuerbaren Energien voranbringen

(B.4.1 und B.4.2)

 

Ziel ist es mit Energiespeichern einen regionalen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten, u. a. um möglichen Verlust von Produktionsüberschüssen bei erneuerbaren Energien und Leitungsausbau zu vermeiden. (Wirtschaftliche Potenziale identifizieren und früh erschließen; Erfahrungsgewinn durch Pilotprojekte). Außerdem soll die Netzbelastung durch fluktuierende erneuerbare Energien mithilfe von intelligenter Steuerung verringert werden.

 

Unterstützung regionaler Initiativen für nachhaltigen Lebensstil (C.1.1) und

Information und Motivation der Verbraucher zu nachhaltigem Konsum (C.1.3)

 

Das Ziel der Maßnahme ist, Akteure in der Region, deren Aktivitäten geeignet sind, nach­haltige Lebensstile zu verbreiten und befördern, zu unterstützen und so ihren Wirkungskreis zu vergrößern. Dazu soll sowohl die konkrete Arbeit der Akteure unterstützt, als auch eine dauer­hafte Struktur zur gegenseitigen Vernetzung, Motivation und Unterstützung aufgebaut werden. Langfristig sollen sich diese Strukturen selbst tragen, der Regionalverband will zu Beginn initiierend und unterstützend wirken.

 

Unterstützung lokaler Selbstversorgung (C.1.2)

 

Ziel ist die Bekanntmachung und Förderung der Möglichkeiten lokaler Selbstversorgung.

 

Vermarktung lokal erzeugter Produkte (C.1.4)

 

Ziele sind die Erhöhung des Anteils lokaler Produkte (insbesondere Lebensmittel

und Handwerkprodukte) am gesamten Konsumaufkommen der lokalen Bevölkerung und die Verringerung von Klimaschäden durch lange Logistikketten.

 

Angebote für Schulen, Kitas und außerschulische Bildungseinrichtungen (C.2.1)

 

Ziel der Maßnahme ist die flächendeckende Vermittlung von Ursachen, Folgen und Hand­ungs­anforderungen des Klimawandels in der Region. Schulen, Kitas und außer­schulische Bildungs­einrichtungen sollen diese Inhalte umfassend in Lehrpläne, Kita-Alltag und außerschulische Ange­bote integrieren. Dazu informiert der Regionalverband über Möglich­keiten der Umsetzung und bietet Unterstützung an. Als Ansatzpunkt zur Vermittlung der Thematik an die Verant­wort­lichen wird der im Bildungsbereich bereits bekannte Begriff der „Bildung für nachhaltige Entwick­lung“ (BNE) genutzt, über den die Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen umgesetzt werden sollen.

 

Klimafreundliches Mitarbeiterverhalten in öffentlichen Einrichtungen (C.2.2)

 

Ziel ist es, durch Veränderungen des Mitarbeiterverhaltens den ökologischen Fußabdruck öffentlicher Einrichtungen zu verringern und der Vorbildfunktion gegenüber der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Zielgruppen sind Behörden, Verwaltungen, kommunale Unternehmen, Bildungsträger (Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Hochschulen), Bibliotheken, Museen, Theater und weitere derartige Einrichtungen.

 

Wettbewerbe für Schüler/Berufsschüler/Studenten (C.2.3)

 

Ziel ist die Initiierung von Wettbewerben nach den Vorbildern des Schülerwettbewerbs „promotion school“ der Allianz für die Region GmbH, des Umweltwettbewerbs von Stadt und Landkreis beim Umweltfestival Wolfenbüttel und „KlimaCut – Dein Film für den Klimaschutz“ des Klimapaktes Lippe.

 

 

 

Energetische Quartierskonzepte und Konzepte für dezentrale Energieversorgung (D.1.1)

 

Mit der Maßnahme werden zwei primäre Ziele verfolgt: Zum einen sollen Energie­effizienz­potenziale in Bestandsgebäuden auf Quartiersebene in Städten und Gemeinden erschlossen werden, zum anderen der Ausbau einer dezentralen Energieversorgung (u.a. Nahwärmenetze) vorangetrieben werden. Dazu sollen möglichst viele Städte und Gemeinden in der Region motiviert werden, energetische Quartierskonzepte für geeignete Stadt- und Ortsteile und/oder kleinräumige Konzepte für dezentrale Energieversorgung zu erarbeiten und umzusetzen.

Die­se können eine energetische Sanierung des Gebäudebestandes, die Schaffung einer energie­effizienten Infrastruktur, der Aufbau einer effizienten Wärmeversorgung, die Ent­wick­lung von Lösungen für den Einsatz erneuerbarer Energien, die Entwicklung eines klima­gerechten Mobilitätskonzeptes oder die Beförderung klimabewussten Verbrauchs­verhaltens umfassen.

 

Verwaltungen als Klimaschutz-Vorbilder etablieren (D.2.1 und D.2.2)

 

Die beiden prioritären Maßnahmen in diesem Handlungsfeld sind die Einrichtung von Persona­lstellen für Klimaschutzmanagement in allen Kommunen des Verbandsgebietes und deren langfristige Verstetigung über die geförderte Phase hinaus. Außerdem sollen die Politik und die Verwaltung für den Klimaschutz sensibilisiert werden. Langfristig ist die Senkung der kommu­nalen Treibhausgasemissionen und Energieverbräuche (z. B. Einführung eines Energie­managements, Fuhrparkumstellung usw.) das Ziel. Hierzu ist es zunächst notwendig, für den Querschnittscharakter des Themas Klimaschutz zu sensibilisieren und aufzuzeigen, wie die eigene Stadt/der Landkreis bzw. der eigene Fachbereich durch das Thema berührt wird.

 

Flächendeckendes Energiemanagement für öffentliche Liegenschaften (D.2.3)

 

Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs und die Reduktion der CO2-Emissionen in kommunalen Liegenschaften durch flächendeckende Einführung und Betrieb von Energiemanagements in Kommunen.

 

Energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften (D.2.4)

 

Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs und die Reduktion der CO2-Emissionen in kommunalen Liegenschaften durch Sanierung.

 

Einführung nachhaltiger Beschaffung in Verwaltungen (D.25.)

 

Ziel ist die Minimierung der in-/direkten Umweltauswirkungen bei der Beschaffung von Produkten und der Vergabe von Dienstleistungen.

 

Ressourceneffizienz und Konsistenz: Impulse für Unternehmen (E.1.1)

 

Ziel der Maßnahme ist es, in Unternehmen verstärkt Anreize zum klimafreundlichen Wirtschaften zu schaffen und so die bestehenden hohen Potenziale zur Senkung der Treibhausgasemissionen zu erschließen, z. B. im produzierenden Gewerbe bei der Prozesswärme oder im Dienstleistungssektor bei der Raumwärme. Klimafreundliches Wirtschaften umfasst dabei sowohl den effizienten Einsatz von Energie, Ressourcen und Material als auch die Schließung von Materialkreisläufen (Konsistenz) und den Einsatz erneuerbarer Energien in den Unternehmen.

 

Bildung von Effizienz-Netzwerken in der Region (E.1.3)

 

Ziel ist das Angebot von Beratungs- und Austauschprogrammen in der Region zu klima- und umweltfreundlichen Verhaltens- und Wirtschaftsweisen in Unternehmen.

 

 

Energetische Gebäudesanierung: Nutzung von Marktchancen durch die Steigerung der Sanierungsquote (E.2.1)

 

Ziel der Maßnahme ist es, durch energetische Maßnahmen an Gebäuden die Sanierungsquote und die Sanierungsqualität deutlich zu erhöhen und darüber sowohl die Treibhaus­gas­emissionen zu senken als auch die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Daher sollen möglichst viele Hausbesitzer*innen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft für dieses Thema sensibilisiert und über Vorteile und Chancen der Sanierung von Wohngebäuden aufgeklärt werden.

 

Kreative Ansprache neuer Zielgruppen für den Klimaschutz (F.1.4)

 

Ziel ist die passgenaue Entwicklung neuer Formate zur Ansprache von u. a. Jugendlichen, Neubürger*innen, Handwerker*innen und Wirtschaftsunternehmen durch Recherche, Prüfung und Adaption geeigneter regionsexterner Formate. Die Planung und Umsetzung erfolgt in Kooperation mit lokalen Akteur*innen sowie auch durch regionale Mitmachaktionen mit Kooperationspartnern vor Ort.

 

Unterstützung von Bürgerenergieprojekten (F.2.3)

 

Unter „Bürgerenergie“ werden Initiativen, Gesellschaften und Projekte zum Ausbau erneuerbarer Energien (EE) und zur Steigerung der Energieeffizienz verstanden, die von Bürger*innen gemeinsam finanziert und betrieben werden. Zentral ist also eine finanzielle Teilhabe an den Projekten. Im Einzelnen handelt es sich beispielsweise um Bürgerwindparks, Bürgersolaranlagen oder auch um Energiesparcontracting oder E-Carsharing. Ziel ist unter anderem die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung beim Ausbau erneuerbarer Energien.

 

Wettbewerbe für Kommunen, Bürger und Unternehmen (F.3.2)

 

Ziele sind die Aktivierung von Akteur*innen durch Wettbewerbsgedanken und die Initiierung von Zielgruppen und themenspezifischen Wettbewerben.

 

Gemeinsame Projekt- und Kampagnenarbeit mit Schlüsselakteuren ausweiten

(F.4.1 und F.4.2)

 

Ziele sind die Konzeption kommunaler Kampagnen und Projekte im Großraum Braunschweig zusammen mit weiteren Kooperationspartner*innen vor Ort und die Adaption und Umsetzung überregionaler Kampagnen in der gesamten Region (z.B. KEAN (Klimaschutz- und Energie­agentur Niedersachsen)-Kampagnen „clever heizen!“ oder „Solarcheck“).

Klimaschutz-Kooperation Wissenschaft und Praxis (F.4.3)

Ziel der Klimaschutzforschungsregion ist der Transfer der Erkenntnisse aus der Wissenschaft zu den Themen Mobilität, Ressourceneffizienz, Suffizienz etc. in die Praxis. Dazu gehört auch die Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Beirats in der Umsetzungsphase und die Stärkung der gezielten Zusammenarbeit zwischen Regionalverband und Fachbereichen der regionalen Hochschulen.

 

 

 

 

  1. Förderantrag für Klimaschutz-Projektstellen und Kooperation des Landkreises mit den kreisangehörigen Kommunen

 

Der Maßnahmenkatalog des Masterplans ist thematisch sehr breit gefächert und in der Bear­beitung absehbar zeitaufwändig. Daher ist zunächst eine Auswahl der Maßnahmen, die in den ersten Jahren Priorität erhalten sollen, in Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen erforderlich.

Nur wenige der im Masterplan genannten Themenfelder können zweckmäßig auf lokaler Ebene in den kreisangehörigen Kommunen bearbeitet werden, z. B. das Energiemanagement und die energetische Sanierung öffentlicher Liegenschaften. Für die Mehrzahl der Themen­felder ist dagegen eine Bearbeitung auf Kreisebene in Zusammenarbeit mit den kreisange­hörigen Kommunen notwendig, wie z. B. ein Wärme­kataster in Verknüpfung mit Quartierskonzepten oder Kampagnen- und Öffentlichkeitsarbeit.

Daher bietet es sich an, auf Kreisebene koordinierend tätig zu werden. Dafür besteht derzeit die Möglichkeit einer finanziellen Förderung zusätzlicher befristeter Projektstellen nach der Kommunalrichtlinie (befristet auf 3 Jahre, mit der Möglichkeit eines Anschlussvorhabens von 2 Jahren) zur Umsetzung von Maßnahmen des Masterplan 100 % Klimaschutz des RGB. Dieser ist im Hinblick auf die Kommunal­richtlinie als inte­griertes Klima­schutz­konzept anerkannt, so dass direkt auf diesen bezogen geförder­te Klima­schutz­management-Personalstellen beantragt werden können (vgl. Präsen­tation des RGB in der AUV-Sitzung am 22.09.20). Da der Land­kreis Peine von 2015 – 2018 bereits eine Förde­rung für ein Klimaschutzmanagement zur Umsetzung seines IKK 2013 in kreiseigener Zuständig­keit erhalten hatte, wäre zur Vermeidung einer Doppel­förderung noch die Beantragung von Personal­stellen in Funktion einer Koordinierungsstelle für die kreisangehörigen Kommunen zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan 100 % Klimaschutz möglich, unter der Voraussetzung, dass diese mit dem Landkreis entsprechende Kooperationsvereinbarungen abschließen.
Förderanträge auf Basis des Masterplans müssen bis Mai 2021 eingereicht sein und ein konkretes Arbeitsprogramm für den Förderzeitraum von 3 Jahren beinhal­ten.
Der Eigenanteil von 25 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten für die förder­fähigen Stellen ist in die Haushalte 2021 bis zum Ende des Förderzeitraums einzustellen, damit der er­forder­liche Nachweis bei der Antragstellung erbracht werden kann.

 

  1. Partizipation zur Steigerung der Akzeptanz innerhalb der Verwaltung, der Zilvilgesellschaft sowie in der Wirtschaft im Landkreis Peine

 

Wesentliche Grundlage einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik im Landkreis Peine muss die kommunale Gemeinschaft der Gemeinden, der Stadt Peine und dem Landkreis Peine sein. Das Einbinden vieler Akteure und Netzwerke vor Ort, die Schaffung neuer Strukturen und Bündnisse sind Voraussetzung für eine aktive Beteiligung auf lokaler Ebene. So wird Identität in der Klimaschutzarbeit geschaffen. Nur so kann ein gemeinschaftlicher Beitrag zum Erreichen der nationalen und internationalen Klimaziele geleistet werden.

 

Der Dialog mit möglichst vielen Akteuren soll verstärkt gefördert werden. Dazu bedarf es themenspezifischer instrumentalisierter Plattformen. Alle Akteure aus der Gesellschaft sollen aktiviert werden, um die Klimaschutzziele übergreifend in unserem Landkreis Peine zu erreichen. Dazu zählen die Institutionen, Vertreter und Gruppen von Kommunalverwaltungen, Kommunalpolitik, Bürger*innen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, Religionsgemeinschaften, lokale Energieversorger, kommunale Unternehmen, regionale Banken, Wohnungswirtschaft, Vereine, Verbände und Interessenvertreter wie z.B. „Fridays for Future“.

 

„Lenkungskreis“ zur Verankerung der Klimaschutzmaßnahmen bei den Führungskräften

Alle relevanten Fachdienste aus den Dezernaten der Kreisverwaltung, der Stadt Peine und den Gemeinden, der kommunalen Gesellschaften sollen auf der operativen Ebene durch einen Lenkungskreis stärker in das Klimaschutzmanagement der Verwaltung eingebunden werden. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung und das Monitoring der Maßnahmen. Gegebenenfalls können Verwaltungsvereinbarungen zur konkreten Umsetzung als Grundlage geschlossen werden.

 

Verstärkte Förderung von Einzelmaßnahmen aus dem Klimaschutzfond im Landkreis Peine für große bedeutsame Klimaschutzvorhaben

Maßnahmen, die eine besonders große Reduktion der Treibhausgasemissionen und Energieeinsparung erreichen, könnten zur Maßnahmeninitiierung / Anschubfinanzierung in besonderem Maße während der Konzeptphase / Machbarkeitsstudie unterstützt werden.

 

„Klimabeirat / Allianz“ für den Klimaschutz im Landkreis Peine

Ein Beirat (ehrenamtlich) kann die klimaschutzrelevanten Aktivitäten der kommunalen Institutionen im Landkreis, der kommunalen Gesellschaften und der gesellschaftlichen Akteure begutachten und bewerten um daraus weiterführende Impulse für die Klimaschutzstrategie im Landkreis Peine zu geben. Die Mitglieder*innen des Beirates sollen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen entsendet werden und fachlich unabhängig sein. Beratende Mitglieder*innen können aus den politischen Gremien von Kreis-, Stadt- und Gemeindevertretung entsendet werden.

Die analysierten Hinweise und Defizite dienen der Verwaltung als wichtige Grundlage zur Optimierung der klimarelevanten Instrumente für den Landkreis Peine. Insbesondere soll der Beirat seine Arbeit und die Ergebnisse öffentlich machen. Damit wird zusätzlich erreicht, dass es eine breit gefächerte Wahrnehmung der kommunalen Klimaschutzpolitik im Landkreis Peine geben kann.

 

Schwerpunktbereiche / Aufgabenbereiche für die Struktur einer mittel- bis langfristig angelegten Klimaschutzarbeit (10 Jahre) im Landkreis Peine

Um die Herausforderungen zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen für die nächsten 10 Jahre erfolgreich umzusetzen, bedarf es einer kontinuierlichen Evaluierung und Anpassung der originären Zuständigkeiten sowie der Struktur der Klimaschutzagentur. Es ist davon auszugehen, dass es weiterführende zusätzliche Veränderungen (durch Bundes- und Landesebene) geben wird, welche die Verlagerung von Aufgaben nach sich ziehen werden. Mögliche Aufgabengebiete einer zukunftsweisenden Klimaschutzagentur für einen langfristigen Entwicklungsprozess könnten sich daher wie folgt für die nächsten 10 Jahre strukturieren lassen. Dabei ist es denkbar, dass sich die unterschiedlichen Schwerpunkte in der Bearbeitung kombinieren lassen.

 

Öffentlichkeitsarbeit und Koordination

 

Schwerpunkte: Kampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerportal

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Suffizienz & Klimafreundliches Leben

 

Schwerpunkte: Masterplan 100 % Klimaschutz, zivilgesellschaftlicher Prozess, Suffizienz

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Erneuerbare Energien

 

Schwerpunkte: Photovoltaik, Speichersysteme, Förderung, Solarthermie

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Klimaanpassung

 

Schwerpunkte: Auswirkungen der Klimaveränderungen auf den Landkreis Peine

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Bauen und Sanieren

 

Schwerpunkte: energetisch hocheffiziente Neubauten sowie Altbausanierungen, klimafreundliche Quartiere, Netzwerkstelle Stadt Peine und Gemeinden, Förderprogramme Bund, Land, Regionalverband, Bündnispartner

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Klimaschonendes Arbeiten & Wirtschaften

 

Schwerpunkte: E-Mobilität, Startberatung Energieeffizienz, Klimabeirat für die Region Peine, Masterplan 100 % Klimaschutz

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Sonderprojekte

 

Schwerpunkte: Wasserstoffregion – Wasserstoffcampus – Energiequartiere

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Studentische Hilfskräfte

 

Angebot für Praktika und studentische Projekte aus der Region zur Vernetzung von Verwaltung – Wissenschaft und gesellschaftlichem Engagement

 

 

Ziele / Wirkungen:

 

Die Klimaschutzagentur des Landkreises Peine soll in strategisch starker Position erhalten und personell verstärkt werden, um der hohen gesellschaftspolitischen Bedeutung des Klimaschutzes und dem Anspruch an nachhaltiges Handeln im Landkreis Peine Rechnung zu tragen. Weitere Synergieeffekte mit Zielen des Umwelt- und Naturschutzes sind zu erwarten.

 

Ressourceneinsatz:

 

Die 2. Klimaschutzmanagerstelle ist im Haushaltsentwurf 2021 wie im Vorjahr enthalten, so dass dafür keine zusätzlichen Ressourcen benötigt werden.

Für Stellen, die nach der Kommunalrichtlinie gefördert werden (Nr. 3 des Beschluss­vorschlags), ist bei Erstvorhaben für die Dauer von 3 Jahren mit einer Förderquote von 65 % zuzüglich 10 % Corona-Zuschlag zu rechnen, so dass 25 % der Personalkosten vom Landkreis selbst aufzubringen sind.

In diesem Zuge könnte auch eine investive Klimaschutzmaßnahme zu 50 % + 10 % Corona-Zuschlag (max. Zuschuss 200.000 €) aus Bundesmitteln gefördert werden.

 

 

Schlussfolgerung:

Der Beschlussvorschlag dient der Klärung der organisatorischen und personellen Rahmen­bedingungen für die weitere Arbeit der Klimaschutzagentur des Landkreises Peine in Abstimmung mit der Kreispolitik.

 

 


-Organigramm des Landkreises Peine

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramm LK Peine (469 KB)      
Anlage 2 2 Änderungsantrag CDU-Kreistagsfraktion - Vorlage 2020-767 Klimaschutzagentur (785 KB)