Vorlage - 2020/759
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | nein | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | ja | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Inhaltsbeschreibung:
Der Landkreis Peine wendet sich an die BürgermeisterInnen der Gemeinden im LK Peine, die noch keine Katzenschutzverordnung erlassen haben, sowie an die Bürgermeister der Stadt Peine und der Gemeinde Edemissen zur Ergänzung der bestehenden Katzen-Kastrationsverordnungen.
Ziele /Wirkungen:
Ziel ist es, auf der politischen Ebene für den flächendeckenden Erlaß von Katzenschutzverordnungen auf Landkreisgebiet zu werben, um ein wirkungsvolles Instrument des präventiven Tierschutzes umzusetzen.
Seit Jahren ist die Situation der verwilderten Hauskatzenpopulation Gegenstand von Bürgerbeschwerden und Tierschutzinitiativen auf unterschiedlichen Ebenen.
Durch die unkontrollierte Vermehrung von bereits herrenlos lebenden, ausgesetzten oder entlaufenen sowie gehaltenen freilaufenden nicht kastrierten Katzen, kommt es zu großen Problemen, sowohl aus Sicht des Tierschutzes als auch durch die Gefährdung von Mensch und Tier durch von Katzen übertragbare Infektionskrankheiten.
Katzen können im Jahr zwei Würfe mit drei bis sechs Nachkommen aufziehen, die wiederum selbst nach einem halben Jahr Nachwuchs zeugen können, somit kann die Population verwilderter Katzen innerhalb weniger Jahre drastisch ansteigen.
Die freilebenden Katzen und deren sich selbst überlassener Nachwuchs sind oft in einem beklagenswerten Zustand: Mangelernährt, von Parasiten befallen oder auch schwer erkrankt.
Hierdurch erhöht sich auch die Infektionsgefahr für auf Menschen übertragbare Krankheiten, da durch eine erhöhte Populationsdichte freilaufender Katzen das Risiko, mit infiziertem Katzenkot in Berührung zu kommen, wächst.
Hohe Populationsdichten freilaufender Katzen bringen auch eine Belästigung der Öffentlichkeit mit sich, wie z.B. Verunreinigung öffentlicher Plätze, insbesondere Spielplätze durch Katzenkot oder das Reviermarkieren von Katern. Hinweise besorgter Bürger auf erkrankte und verwahrloste und damit leidende freilaufende Katzen sind auch ein Zeichen der Belastung der Allgemeinheit.
Durch steigende Bestände verwilderter Hauskatzen werden die räumlichen, personellen und finanziellen Kapazitäten der Tierheime regelmäßig überfordert. Auch können Fundtiere ohne Kennzeichnung und Registrierung nur selten einem Halter zugeordnet werden.
Daher sollte eine Katzenschutzverordnung die Bürger nicht nur zur Kastration ihrer Katzen verpflichten, sondern auch zur Kennzeichnung mittels eines Mikrochips und der damit verbundenen Registrierung der Katze in einem Onlineportal, um so schnellere Rückschlüsse auf das Tier vornehmen zu können.
Initiiert durch die Landesbeauftragte für Tierschutz des Landes Niedersachsen wurden in den vergangenen zwei Jahren Kastrationsaktionen freilebender, herrenloser Katzen und Kater durchgeführt. Diese wurden durch weitere Projektpartner (bpt-Landesverband Niedersachsen e.V., Deutscher Tierschutzbund, Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine, Tasso-Haustierzentralregister) unterstützt. Aufgrund der großen Nachfrage waren die Fördermittel bei jeder Aktion bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft.
Diese Bemühungen auf freiwilliger Basis können jedoch langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn parallel dazu eine wirkungsvolle Populationskontrolle sowohl der verwilderten als auch der gehaltenen Katzen erreicht werden kann.
Hierbei haben sich bisher einzig die verpflichtende Kastration von freilaufenden Katzen und Katern sowie Kennzeichnungs- und Registrierungsverpflichtungen für gehaltene Katzen als das nachhaltigste Mittel erwiesen, um die Population freilebender Katzen zu regulieren.
Mit der Einführung von flächendeckenden Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen ließe sich die Situation herrenloser oder mangelhaft versorgter freilaufender Katzen langfristig deutlich verbessern. Auch begleitende Erscheinungen wie Gesundheitsgefährdungen von Tieren wie Menschen durch von Katzen ausgehende Infektionskrankheiten oder auch der Jagddruck auf geschützte Tierarten durch verwilderte Hauskatzen ließen sich verbessern.
Verwilderte oder ausgesetzte, entlaufene oder freilaufende Tiere könnten eindeutig einem Halter zugeordnet werden, der sich dann auch für die tierschutzkonforme Haltung und Pflege zu verantworten und die unkontrollierbare Fortpflanzung seiner Katze zu verhindern hätte.
Die Subdelegationsverordnung ermöglicht den Kommunen, eine Katzenschutzverordnung auf Basis des § 13 b Tierschutzgesetz zu verabschieden und so die Kennzeichnung und Registrierung sowie die Kastration von Freigängerkatern und -katzen vorzuschreiben.
Die Stadt Peine und die Gemeinde Edemissen sind hier bereits beispielhaft voran gegangen und haben eine Katzenschutzverordnung erlassen. Hier wäre eine Ergänzung um die Registrierungspflicht äußerst sinnvoll.
Ziele / Wirkungen:
Ressourceneinsatz:
Unverändert
Schlussfolgerung:
Der Ausschuss nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.
keine