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Tagesordnung - Kreistag des Landkreises Peine  

Bezeichnung: Kreistag des Landkreises Peine
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls    
Ö 5     Antrag "Fuhsewiesen bei Kl. Ilsede" der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Enthält Anlagen
2016/014  
Ö 6  
Gemeinsame kommunale Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" Besetzung des Verwaltungsrates
2016/011  
Ö 7  
Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine zum 1. Januar 2017
Enthält Anlagen
2016/019  
    VORLAGE
   

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Peine beschließt die Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine auf der Grundlage des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim, dem Landkreis Peine, dem Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, dem Landkreis Goslar und der Stadt Goslar (Anlage) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Sparkassen Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine werden zum 1. Januar 2017 (Fusionszeitpunkt) zur Sparkasse Hildesheim Goslar Peine im Wege der Übernahme der Sparkassen Goslar/Harz und Peine durch die Sparkasse Hildesheim zusammengelegt.

2.      Der Kreistag beschließt gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG den Betritt des Landkreises Peine zum Sparkassenzweckverband Hildesheim (nach Namensänderung: Hildesheim Goslar Peine) zum 1. Januar 2017 auf der Grundlage der vom Sparkassenzweckverband Hildesheim zu beschließenden Neufassung der „Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine“ (Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag).

3.      Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim vom 16. Januar 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Oktober 2014 gemäß § 6 Abs. 2 NSpG durch den Sparkassenzweckverband Hildesheim mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für die zukünftige Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag) zu.

4.      Dieser Beschluss umfasst auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und/oder der Verbandsordnung und/oder der Satzung der Sparkasse (siehe Beschlüsse unter Nrn. 1 - 3), die sich aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium ergeben.

 

 

   
    16.03.2016 - Kreistag des Landkreises Peine
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

 

1.      Der Kreistag des Landkreises Peine beschließt die Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine auf der Grundlage des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim, dem Landkreis Peine, dem Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, dem Landkreis Goslar und der Stadt Goslar (Anlage) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Sparkassen Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine werden zum 1. Januar 2017 (Fusionszeitpunkt) zur Sparkasse Hildesheim Goslar Peine im Wege der Übernahme der Sparkassen Goslar/Harz und Peine durch die Sparkasse Hildesheim zusammengelegt.

2.      Der Kreistag beschließt gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG den Betritt des Landkreises Peine zum Sparkassenzweckverband Hildesheim (nach Namensänderung: Hildesheim Goslar Peine) zum 1. Januar 2017 auf der Grundlage der vom Sparkassenzweckverband Hildesheim zu beschließenden Neufassung der „Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine“ (Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag).

3.      Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim vom 16. Januar 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Oktober 2014 gemäß § 6 Abs. 2 NSpG durch den Sparkassenzweckverband Hildesheim mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für die zukünftige Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag) zu.

4.      Dieser Beschluss umfasst auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und/oder der Verbandsordnung und/oder der Satzung der Sparkasse (siehe Beschlüsse unter Nrn. 1 - 3), die sich aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium ergeben.

 

Kreistagsvorsitzende Schlaugat bedankt sich bei allen Akteuren für die ervorragende Arbeit, die geleistet worden sei. 

Ö 8  
Bericht des Landrates    
Ö 9  
Anfragen und Anregungen    
N 1     (nichtöffentlich)