Tagesordnung - Kreistag des Landkreises Peine
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | |||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit | |||||
Ö 3 | Feststellung der Tagesordnung | |||||
Ö 4 | Genehmigung des Protokolls | |||||
Ö 5 | Antrag "Fuhsewiesen bei Kl. Ilsede" der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen | 2016/014 | ||||
Ö 6 | Gemeinsame kommunale Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" Besetzung des Verwaltungsrates | 2016/011 | ||||
Ö 7 | Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine zum 1. Januar 2017 | 2016/019 | ||||
VORLAGE | ||||||
1. Der Kreistag des Landkreises Peine beschließt die Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine auf der Grundlage des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim, dem Landkreis Peine, dem Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, dem Landkreis Goslar und der Stadt Goslar (Anlage) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Sparkassen Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine werden zum 1. Januar 2017 (Fusionszeitpunkt) zur Sparkasse Hildesheim Goslar Peine im Wege der Übernahme der Sparkassen Goslar/Harz und Peine durch die Sparkasse Hildesheim zusammengelegt. 2. Der Kreistag beschließt gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG den Betritt des Landkreises Peine zum Sparkassenzweckverband Hildesheim (nach Namensänderung: Hildesheim Goslar Peine) zum 1. Januar 2017 auf der Grundlage der vom Sparkassenzweckverband Hildesheim zu beschließenden Neufassung der „Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine“ (Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag). 3. Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim vom 16. Januar 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Oktober 2014 gemäß § 6 Abs. 2 NSpG durch den Sparkassenzweckverband Hildesheim mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für die zukünftige Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag) zu. 4. Dieser Beschluss umfasst auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und/oder der Verbandsordnung und/oder der Satzung der Sparkasse (siehe Beschlüsse unter Nrn. 1 - 3), die sich aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium ergeben.
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16.03.2016 - Kreistag des Landkreises Peine | ||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | ||||||
1. Der Kreistag des Landkreises Peine beschließt die Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine auf der Grundlage des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim, dem Landkreis Peine, dem Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, dem Landkreis Goslar und der Stadt Goslar (Anlage) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Sparkassen Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine werden zum 1. Januar 2017 (Fusionszeitpunkt) zur Sparkasse Hildesheim Goslar Peine im Wege der Übernahme der Sparkassen Goslar/Harz und Peine durch die Sparkasse Hildesheim zusammengelegt. 2. Der Kreistag beschließt gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG den Betritt des Landkreises Peine zum Sparkassenzweckverband Hildesheim (nach Namensänderung: Hildesheim Goslar Peine) zum 1. Januar 2017 auf der Grundlage der vom Sparkassenzweckverband Hildesheim zu beschließenden Neufassung der „Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine“ (Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag). 3. Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim vom 16. Januar 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Oktober 2014 gemäß § 6 Abs. 2 NSpG durch den Sparkassenzweckverband Hildesheim mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für die zukünftige Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag) zu. 4. Dieser Beschluss umfasst auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und/oder der Verbandsordnung und/oder der Satzung der Sparkasse (siehe Beschlüsse unter Nrn. 1 - 3), die sich aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium ergeben.
Kreistagsvorsitzende Schlaugat bedankt sich bei allen Akteuren für die ervorragende Arbeit, die geleistet worden sei. |
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Ö 8 | Bericht des Landrates | |||||
Ö 9 | Anfragen und Anregungen | |||||
N 1 | (nichtöffentlich) | |||||