Vorlage - 2016/019
1. Der Kreistag des Landkreises Peine beschließt die Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine auf der Grundlage des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim, dem Landkreis Peine, dem Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, dem Landkreis Goslar und der Stadt Goslar (Anlage) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Sparkassen Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine werden zum 1. Januar 2017 (Fusionszeitpunkt) zur Sparkasse Hildesheim Goslar Peine im Wege der Übernahme der Sparkassen Goslar/Harz und Peine durch die Sparkasse Hildesheim zusammengelegt.
2. Der Kreistag beschließt gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG den Betritt des Landkreises Peine zum Sparkassenzweckverband Hildesheim (nach Namensänderung: Hildesheim Goslar Peine) zum 1. Januar 2017 auf der Grundlage der vom Sparkassenzweckverband Hildesheim zu beschließenden Neufassung der „Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine“ (Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag).
3. Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim vom 16. Januar 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Oktober 2014 gemäß § 6 Abs. 2 NSpG durch den Sparkassenzweckverband Hildesheim mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für die zukünftige Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag) zu.
4. Dieser Beschluss umfasst auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und/oder der Verbandsordnung und/oder der Satzung der Sparkasse (siehe Beschlüsse unter Nrn. 1 - 3), die sich aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium ergeben.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Trends und Herausforderungen im Finanzsektor ergibt sich für eine Vielzahl mittelständischer Kreditinstitute die Notwendigkeit, ihre Geschäftsmodelle bzw. strategischen Handlungsoptionen zu überprüfen. Dabei stellen insbesondere die anhaltende Niedrigzinsphase, die regulatorischen Verschärfungen (u. a. Basel III), die Entwicklungen im Nachfrageverhalten der Kunden sowie die demografische Entwicklung die wesentlichen Herausforderungen dar.
Daher haben sich im Sommer 2015 die drei Sparkassen Hildesheim (ca. 4 Mrd. €), Goslar/Harz (ca. 1,5 Mrd. €) und Peine (ca. 1,5 Mrd. €) auf den Weg gemacht, den Mehrwert eines Zusammenschlusses gegenüber einer Alleingangsstrategie zu prüfen. Die drei Sparkassen in Süd-Niedersachsen weisen seit Jahren eine überdurchschnittliche Kostenspanne aus und spüren daher vor allem auf der Kostenseite Handlungsdruck, obwohl bereits Maßnahmen zum Kostenabbau eingeleitet wurden (Filialschließungen, Personalabbau). Gleichzeitig zeigen die Häuser eine vergleichbare geschäftspolitische und vertriebliche Ausrichtung.
Auf Basis einer Langfristprognose mit einheitlichen bzw. abgestimmten Prämissen (u.a. Zinsprognose) wurde der Ergebnis- und Handlungsdruck noch einmal transparent aufgezeigt und der betriebswirtschaftliche Nutzen einer Fusion herausgearbeitet. So können sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Kostenseite in einer gemeinsamen Sparkasse Synergien gehoben werden, die das Betriebsergebnis in der Zukunft stabilisieren.
Eine leistungsstarke Sparkasse mit einer Bilanzsumme in Höhe von etwa 7 Mrd. € und mit stabilen Betriebsergebnissen …
- sichert eine breite Marktbearbeitung und Aufrechterhaltung der Präsenz in der Fläche,
- verbessert die für die Risikosteuerung notwendige Gewinnthesaurierung,
- sichert das Gewerbesteueraufkommen und die regionale Förderung in der Zukunft,
- bietet mehr Investitionsmöglichkeiten in neue Vertriebswege/Medien.
In der Summe zeigt sich ein betriebswirtschaftlicher Mehrwert von jährlich über 26 Mio. € ab 2022 und die ausreichende Erfüllung aufsichtsrechtlicher Kennzahlen. In den Jahren 2016 – 2021 beträgt der prognostizierte Fusionsnutzen 78,5 Mio. €. Auf Basis dieser Ergebnisse haben die Verwaltungsräte der drei Sparkassen ihren Trägern einen Zusammenschluss empfohlen.
Das Verfahren zum Zusammenschluss der Sparkassen wird in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage) geregelt. Dieser trifft die wesentlichen Festlegungen zu der Höhe der jeweiligen Beteiligungen sowie zu den Organen der Sparkasse und des Sparkassenzweckverbandes.
Die Zusammenlegung der Sparkassen erfolgt in der Weise, dass die Sparkassen Goslar/Harz und Peine zum 1. Januar 2017 auf die Sparkasse Hildesheim übergehen. Vom Zeitpunkt der Fusion an trägt die Sparkasse die Bezeichnung „Sparkasse Hildesheim Goslar Peine“.
Die Sparkassen Hildesheim und Goslar/Harz sind jeweils Zweckverbandssparkassen, die von Stadt und Landkreis Hildesheim bzw. von Stadt und Landkreis Goslar getragen werden. Träger der Kreissparkasse Peine ist der Landkreis Peine. Da ein Zusammenschluss von Zweckverbänden nach § 7 Abs. 4 des Nds. Gesetz für kommunale Zusammenarbeit nicht zulässig ist, wird der
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Sparkassenzweckverband Goslar/Harz aufgelöst. Die Stadt und der Landkreis Goslar sowie auch der Landkreis Peine treten dem Sparkassenzweckverband Hildesheim (zukünftig Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine) zum 01.01.2017 bei.
Die Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes bedarf anlässlich des vorgesehenen Zusammenschlusses der Sparkassen und des Beitritts neuer Verbandsmitglieder verschiedener Änderungen, die im Wege einer Neufassung der Verbandsordnung (Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag) erfolgen sollen. Gleiches gilt für die Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim (zukünftig Sparkasse Hildesheim Goslar Peine) (Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag). Die Beschlussfassung über die Neufassung bzw. Änderung erfolgt jeweils durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim. Die entsprechende Sitzung ist am 17.03.2016 vorgesehen.
Nach Durchführung der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren bei der Sparkassenaufsichts- bzw. der Kommunalaufsichtsbehörde erfolgt eine rechtzeitige Bekanntmachung der Neufassung der Verbandsordnung und der Änderung der Sparkassensatzung, damit diese zum 01.01.2017 in Kraft treten können.
Die Besetzung der Organe des Sparkassenzweckverbandes und der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine wird dann in den konstituierenden Sitzungen der Räte und Kreistage der beteiligten Kommunen bzw. in der Anfang des Jahres 2017 durchzuführenden konstituierenden Sitzung des Sparkassenzweckverbandes Hildesheim Goslar Peine erfolgen.
Anlage
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim, dem Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, dem Landkreis Goslar, der Stadt Goslar und dem Landkreis Peine mit folgenden Anlagen:
Anlage 1:Satzung für die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Anlage 2:Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine
Anlage 3:Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Hildesheim
Anlage 4:Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Goslar
Anlage 5:Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Peine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage 19/2016 - Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim Zweckverb. Goslar/Harz dem Landkreis Goslar der Stadt Goslar und dem Landkreis Peine (75 KB) | ||||
2 | Anlage 1 zur Vorlage 19/2016 - Satzung für die Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (61 KB) | ||||
3 | Anlage 2 zur Vorlage 19/2016 - Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine (79 KB) | ||||
4 | Anlage 3 zur Vorlage 19/2016 - Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Hildesheim (Stand 19.02.2016) (89 KB) | ||||
5 | Anlage 4 zur Vorlage 19/2016 - Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Goslar (Stand 19.02.2016) (89 KB) | ||||
6 | Anlage 5 zur Vorlage 19/2016 - Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Peine (Stand 23.02.2016 neu) (89 KB) |