Vorlage - 2016/011
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Der Kreistag benennt in den Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)“
Herrn KOAR Bernd Leunig.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)“ besteht der Verwaltungsrat aus den Hauptverwaltungsbeamtinnen oder Hauptverwaltungsbeamten der Anstaltsträger und, bis zu einer Gesamtstimmenzahl von 100, aus zwei Vertretern/innen der Beschäftigten mit Stimmrecht und vier Vertretern/innen der Beschäftigten ohne Stimmrecht, darüber hinaus aus drei Vertretern/innen der Beschäftigten mit Stimmrecht und drei Vertretern/innen der Beschäftigten ohne Stimmrecht.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung kann auf Vorschlag der jeweiligen Hauptverwaltungsbeamtin oder des jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten eines der Anstaltsträger an ihrer oder seiner Stelle ein anderer Bediensteter dieser Kommune vom jeweiligen Anstaltsträger benannt werden (§ 3 Abs. 4 S. 1, 2 NKomZG i. V. m. § 138 Abs. 2 NKomVG). Eine Abberufung durch die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin oder den jeweiligen Hauptverwaltungsbeamten ist jederzeit möglich.
Herr Landrat Einhaus hat vorgeschlagen, Herrn KOAR Bernd Leunig in den Verwaltungsrat zu entsenden.