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Auszug - Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine zum 1. Januar 2017  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 16.03.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Aula des Ratsgymnasiums
Ort: Burgstraße 2, 31224 Peine
2016/019 Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine zum 1. Januar 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Kreistagsvorsitzende Schlaugat erteilt Landrat Einhaus das Wort:

 

Landrat Einhaus führt aus, dass es für die Kreissparkasse Peine heute ein historischer Tag sei. Sofern heute ein positiver Beschluss zur Fusion gefasst werde, werde vorbehaltlich der Zustimmung der Sparkassen Hildesheim und Goslar/Harz eine Sparkasse in einer Größenordnung von 7 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. In der Vergangenheit seien in aller Ausführlichkeit die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen besprochen worden. Es gehe darum, mit einer leistungsfähigen großen Sparkasse nachhaltig aufgestellt zu sein, sehr gute Dienstleistungen zu bieten und auf lange Sicht mit der Kreissparkasse eine Partnerin zu haben, die die kommunalen Entwicklungen gewährleisten/unterstützen könne.

 

Alle Mitglieder der Verwaltungsräte, sowohl des Verwaltungsrates Goslar/Harz, des Verwaltungsrates Hildesheim, aber auch des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Peine, hätten sich, mit einer Gegenstimme, für eine Fusion Goslar/Harz, Hildesheim und Peine ausgesprochen. Auch der Kreisausschuss hätte sich einstimmig für eine Zusammenlegung der Sparkassen ausgesprochen.

 

Landrat Einhaus erklärt noch einmal, dass es darum gehe, eine leistungsstarke Sparkasse mit stabilen Betriebsergebnissen aufzubauen, damit eine breite Marktbearbeitung und eine Aufrechterhaltung der Präsenz in der Fläche gewährleistet, die Risikosteuerung für notwendige Gewinnthesaurierung verbessert und das Gewerbesteueraufkommen auch für die Zukunft gesichert werde. Daraus könne dann auch letztlich eine regionale Förderung für die Zukunft sichergestellt und die zusätzlichen Investitionsmöglichkeiten für neue Vertriebswege, die angesichts der neuen Kommunikationstechniken notwendig seien, auch finanziert werden.

Im Ergebnis glaube er, dass die Kreissparkasse Peine im Falle einer Fusion für die Zukunft sehr gut aufgestellt sei und den Sparerinnen und Sparern in der Region mit dieser neuen Größenordnung ein sehr gutes Signal gegeben werde, die zukünftigen Herausforderungen gut zu bewältigen.

 

Landrat Einhaus würde es begrüßen, wenn heute ein einmütiges Votum für das Zusammenlegen dieser Sparkasse ausgesprochen werden könne, so wie es auch der Kreisausschuss bereits getan hätte. 

 

Aufgrund der Bitte aus dem Kreisausschuss weist Landrat Einhaus darauf hin, dass im Falle eines Beschlusses natürlich dieser noch von der Sparkassenaufsicht abgesegnet werden müsse und in dem Kontext auch kartellrechtliche Gesichtspunkte zu überprüfen seien. Er sei sich aber ziemlich sicher, dass dem nichts Entgegenstehen werde.

 

KTA Hoffmann verweist auf die Ausführungen von Landrat Einhaus und darauf, dass in der Sache schon in aller Tiefe diskutiert worden sei. Die SPD-Kreistagsfraktion begrüße diese Beschlussvorlage, die heute gefasst werden solle und auch diesen Schritt der  Kreissparkasse. Es sei eine gute Entscheidung für die Sparerinnen und Sparer im Landkreis Peine und eine gute Entscheidung für die Sparkasse. Er bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gute Vorarbeit geleistet hätten und vor allen Dingen auch für die gute Arbeit, die die Vorstände dabei geleistet hätten. Dies hätte zu diesem guten Ergebnis geführt. Dieses könne dadurch honoriert werden, dass der Beschluss nach Möglichkeit einstimmig auf den Weg gebracht werde. 

 

Auch KTA Dr. Klinke wirbt für die Fusion. Er betont, dass es für ihn keine Sterbefeier sei, sondern eine Hochzeitsfeier und erklärt, dass die Fusion vor allem zwei „alten Männern“ zu verdanken sei. EZB-Chef Mario Draghi mit seiner Null-Zins-Politik, die den Geldinstituten die Luft zum Atmen nehme und seinem Schwiegervater, der seit Jahren Kunde der Kreissparkasse Peine sei und dieser Geschäftsform stets vertraut hätte. Auch die CDUKreistagsfraktion plädiere für einen einstimmigen Beschluss, um hierdurch ein schönes Signal zu setzen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.  

 

Der Kreistag beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:


 

1.      Der Kreistag des Landkreises Peine beschließt die Zusammenlegung der Sparkassen Hildesheim, Goslar/Harz und Peine auf der Grundlage des abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Sparkassenzweckverband Hildesheim, dem Landkreis Peine, dem Sparkassenzweckverband Goslar/Harz, dem Landkreis Goslar und der Stadt Goslar (Anlage) gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Die Sparkassen Hildesheim, die Sparkasse Goslar/Harz und die Kreissparkasse Peine werden zum 1. Januar 2017 (Fusionszeitpunkt) zur Sparkasse Hildesheim Goslar Peine im Wege der Übernahme der Sparkassen Goslar/Harz und Peine durch die Sparkasse Hildesheim zusammengelegt.

2.      Der Kreistag beschließt gemäß § 17 Abs. 1 NKomZG i. V. m. § 8 Satz 1 SpZwVerbVO und § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG den Betritt des Landkreises Peine zum Sparkassenzweckverband Hildesheim (nach Namensänderung: Hildesheim Goslar Peine) zum 1. Januar 2017 auf der Grundlage der vom Sparkassenzweckverband Hildesheim zu beschließenden Neufassung der „Verbandsordnung für den Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine“ (Anlage 2 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag).

3.      Der Kreistag stimmt der Änderung der Satzung der Sparkasse Hildesheim vom 16. Januar 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 20. Oktober 2014 gemäß § 6 Abs. 2 NSpG durch den Sparkassenzweckverband Hildesheim mit Wirkung vom 1. Januar 2017 für die zukünftige Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (Anlage 1 zum öffentlich-rechtlichen Vertrag) zu.

4.      Dieser Beschluss umfasst auch redaktionelle oder rechtliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages und/oder der Verbandsordnung und/oder der Satzung der Sparkasse (siehe Beschlüsse unter Nrn. 1 - 3), die sich aufgrund einer Abstimmung mit der Sparkassenaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Finanzministerium und/oder mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Niedersächsischen Innenministerium ergeben.

 

Kreistagsvorsitzende Schlaugat bedankt sich bei allen Akteuren für die ervorragende Arbeit, die geleistet worden sei.