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Tagesordnung - Ausschuss für Bauen und Liegenschaften   

Bezeichnung: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
Gremium: Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
Datum: Di, 24.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kl. Sitzungssaal
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung    
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 4  
Genehmigung des Protokolls    
Ö 5  
Einwohnerfragestunde    
Ö 6  
Neuausschreibung von Reinigungsdienstleistungen
2015/011  
Ö 7  
Fernwärmelieferung für Liegenschaften des Landkreises Peine
2014/186  
Ö 8  
Gründung einer gemeinnützigen Klimaschutzagentur im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Landkreis Hildesheim
2015/010  
    VORLAGE
   

 

Der Kreistag beschließt

 

a)      die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“. Der Sitz der Agentur ist Hildesheim und ein weiterer Standort Peine. Das Einzugsgebiet umfasst die Landkreise Hildesheim und Peine.

 

b)      Die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ nimmt ihre Arbeit unverzüglich, jedoch spätestens zum 01.07.2015 auf.

 

c)       Die Gründungsgesellschafter setzen sich aus je einem/r Vertreter/in zusammen:

Landkreis Peine

Landkreis Hildesheim

Stadt Hildesheim

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ mit dem kombinierten Förderverein aufzubauen. Der Förderverein soll zu einem späteren Zeitpunkt als Gesellschafter aufgenommen werden.

 

d)      Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ bietet allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden aus den Landkreisen Hildesheim und Peine sowie den bereits tätigen Organisationen, die Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur an

 

e)      Für die Grundfinanzierung der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ stellen die Landkreise Hildesheim und Peine jeweils 100.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Das Stammkapital wird aus Haushaltsmitteln finanziert.


f)       Der Landkreis Hildesheim stellt der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ mittelfristig 1,5 Personalstellen, die erforderliche Sachausstattung sowie bis auf weiteres die Geschäftsräume in Hildesheim zur Verfügung. Der Landkreis Peine stellt für den Standort Hildesheim 1,5 Personalstellen, für den Standort Peine 0,5 Stellen sowie die erforderliche Sachausstattung und Räumlichkeiten in Peine zur Verfügung.

 

g)      Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ berichtet über ihre Arbeit regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen und wird einmal jährlich einen Jahresbericht vorlegen.

   
    24.02.2015 - Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

   
    10.03.2015 - Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

 

   
    11.03.2015 - Kreistag des Landkreises Peine
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

a)    die Gründung einer gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“. Der Sitz der Agentur ist Hildesheim und ein weiterer Standort Peine. Das Einzugsgebiet umfasst die Landkreise Hildesheim und Peine.

b)    Die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ nimmt ihre Arbeit unverzüglich, jedoch spätestens zum 01.07.2015 auf.

c)    Die Gründungsgesellschafter setzen sich aus je einem/r Vertreter/in zusammen:

Landkreis Peine

Landkreis Hildesheim

Stadt Hildesheim

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ mit dem kombinierten Förderverein aufzubauen. Der Förderverein soll zu einem späteren Zeitpunkt als Gesellschafter aufgenommen werden.

d)    Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbh“ bietet allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden aus den Landkreisen Hildesheim und Peine sowie den bereits tätigen Organisationen, die Zusammenarbeit mit der Klimaschutzagentur an

e)    Für die Grundfinanzierung der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ stellen die Landkreise Hildesheim und Peine jeweils 100.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Das Stammkapital wird aus Haushaltsmitteln finanziert.

 

f)      Der Landkreis Hildesheim stellt der gemeinnützigen „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ mittelfristig 1,5 Personalstellen, die erforderliche Sachausstattung sowie bis auf weiteres die Geschäftsräume in Hildesheim zur Verfügung. Der Landkreis Peine stellt für den Standort Hildesheim 1,5 Personalstellen, für den Standort Peine 0,5 Stellen sowie die erforderliche Sachausstattung und Räumlichkeiten in Peine zur Verfügung.

g)    Die gemeinnützige „Klimaschutzagentur Hildesheim-Peine gGmbH“ berichtet über ihre Arbeit regelmäßig in den zuständigen Fachausschüssen und wird einmal jährlich einen Jahresbericht vorlegen.

 

Ö 9  
Informationen der Verwaltung    
Ö 10  
Anfragen und Anregungen