Der Landkreis Peine fördert die Kindertagespflege durch die Gewährung einer laufenden Geldleistung entsprechend § 23 Abs
Der Landkreis Peine fördert die Kindertagespflege durch die Gewährung einer laufenden Geldleistung entsprechend § 23 Abs. 1 und 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII).
Die Richtlinie ersetzt die bisherigen Rahmenbedingungen für die öffentlich finanzierte Kindertagespflege beim Jugendamt des Landkreises Peine und fördert mit einer Erhöhung des Zuschusses für die Tagespflege die verantwortungsvolle und qualifizierte Arbeit der Tagesmütter und Tagesväter.
Der anliegenden Richtlinie „Zuschuss zur Kindertagespflege“ wird zugestimmt. Die Richtlinie tritt zum 01.01.2009 in Kraft.