Auszug - Erhöhung des Stundensatzes für Tagrespflegepersonen
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Wortprotokoll |
Herr Friehe stellt den Entwurf der Richtlinie „Zuschuss zur Kindertagespflege“ und die dazu erarbeiteten „Internen Handlungshinweise“ vor und betont, dass mit der geplanten Erhöhung des Stundensatzes vor allem die Arbeit der Tagespflegepersonen, die mit der Betreuung vielfältige und qualitativ hochwertige Aufgaben übernehmen (Erziehungs- und Bildungsauftrag, individuelle Förderung des Kindes, etc.), eine besondere Würdigung erfahren und auch in qualitativer Hinsicht in die Nähe der institutionellen Kinderbetreuung gerückt werden soll. Herr Friehe weist darauf hin, dass die zu erwartenden Mehrausgaben im Rahmen des Landesprogramms „Familie mit Zukunft“ bezuschusst werden.
Den Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 7 der Richtlinie korrigiert Herr Friehe auf den 01.01.2009.
Herr Fechner regt an, den Absatz 2 des § 3 der Richtlinie durch folgenden Zusatz zu konkretisieren und den Unterschied zu den qualifizierten Tagespflegepersonen deutlicher herauszustellen: „... 2,60 € für die Tagespflege bei Betreuung durch die von den Eltern vorgeschlagenen Betreuungspersonen ohne spezielle Ausbildung, deren Eignung ...“
Herr Friehe antwortet auf die Frage von Frau Meyermann nach dem Verhältnis der Tagespflege zu den Krippenplätzen, dass es Ziel des Landesprogramms „Familie mit Zukunft“ sei, die Tagespflege auszuweiten, flexibler zu gestalten und durch Qualifizierung aufzuwerten. Dabei soll es sich um ergänzende Angebote handeln und keinesfalls eine Konkurrenzsituation entstehen.
Herr Dr. Buhmann ergänzt, dass sich das Ziel einer 35%igen Versorgungsquote bis 2013 auf Kindertagespflege und Kindertagesstätten bezieht, die gleichrangig nebeneinander stehen. Das Land strebt eine Verbesserung der Qualität der Arbeit der Tagespflegepersonen an, was eben auch über die Bezahlung erreicht werden kann. Der Landkreis ist besonders an der Qualitätssteigerung interessiert und sieht auf dem Weg zum Ziel den Erlass der vorliegenden Richtlinie als einen Zwischenschritt an, der den aktuellen Entwicklungen im Bereich Kindertagespflege selbstverständlich ständig angepasst wird.
Der Jugendhilfeausschuss fasst nach kurzer Diskussion folgende Beschlüsse:
- Dem Beschlussvorschlag wird einstimmig zugestimmt. Der Landkreis Peine fördert damit die Kindertagespflege durch die Gewährung einer laufenden Geldleistung.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Richtlinie „Zuschuss zur Kindertagespflege“ mit folgenden Maßgaben:
- § 3 Abs. 2 der Richtlinie erhält folgende Fassung: „... 2,60 € für die Tagespflege bei Betreuung durch die von den Eltern vorgeschlagenen Betreuungspersonen ohne spezielle Ausbildung, deren Eignung vom FKSB überprüft und festgestellt worden ist. ...“
- § 7 der Richtlinie erhält folgende Fassung: „Die Richtlinie tritt am 01.01.2009 in Kraft.“