Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Resolution zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
KTA Ilse Schulz bemängelt ausdrücklich die Aufgabenübertragung von Bund und Land auf die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich. Zudem werde die finanzielle Situation der Krankenhäuser immer desolater. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die negativen Jahresabschlüsse des Klinikums Peine. Daher seien die in der Resolution genannten Forderungen wichtig. Auch wenn fraglich sei, inwieweit diese Auswirkungen hätten.
KTA Kramer merkt an, dass er angeregt hätte, regionale Bezüge zum Landkreis Peine in die Resolution mit einfließen zu lassen. Dem sei die Verwaltung mit der vorliegenden individuellen Resolution gefolgt.
Die Bundes- und die Landesregierung kämen ihrer Verpflichtung zur vollständigen Investitionsförderung im Krankenhaussektor seit Jahrzehnten nicht nach. Und die Krankenkassen würden sich hartnäckig dagegen sperren, einen auskömmlichen Betrieb der Kliniken zu gewährleisten. Das Peiner Klinikum stelle zwischen den Großstädten die stationäre Versorgung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Randgebiete und für die täglichen schweren, akuten Notfälle von der Autobahn sicher. Dafür sei eine leistungsgerechte Finanzierung erforderlich, denn es dürften hierfür nicht wieder die Letzten in der Hierarchie, die Kommunen, aufkommen. Der Landkreis Peine dürfe nicht für die Versäumnisse von Bund und Land haften.
KTA Claudia Wilke erklärt, dass Kliniken bereits jetzt Probleme hätten, den Inflationsausgleich zu zahlen. Deshalb sei es wichtig und richtig, einen Inflationsausgleich an dieser Stelle zu fordern. Im ländlichen Raum sei die Krankenhausversorgung schwierig. Der Landkreis hätte die Zusage des Landes, dass das Peiner Klinikum relevant und sicher sei und zukunftsfähig aufgestellt werde.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen werde sich weiterhin dafür einsetzen, dass das Klinikum Peine weiter Bestand habe und zukunftssicher aufgestellt werde.
Beschluss:
Keine Zustimmung zum KHVVG ohne Inflationsausgleich
Der Kreistag des Landkreises Peine appelliert an die Niedersächsische Landesregierung, dem Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen, wenn nicht ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke 2022-2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes erfolgt.
Sollte das KHVVG ohne einen vollständigen Tarif- und Inflationsausgleich in Kraft treten, erwartet der Landkreis Peine, dass das Land Niedersachsen sich an solchen finanziellen Stützungsmaßnahmen im Jahr 2025 zur Abdeckung eines strukturellen Defizits in Folge einer fehlenden Anpassung des Landesbasisfallwertes in wenigstens der gleichen Höhe wie der Landkreis beteiligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja-Stimmen: |
| 43 | Nein-Stimmen: |
| - | Enthaltung/en: |
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