Inhalt

Vorlage - 2024/133  

Betreff: Resolution zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
23.10.2024 
15. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Keine Zustimmung zum KHVVG ohne Inflationsausgleich

 

Der Kreistag des Landkreises Peine appelliert an die Niedersächsische Landesregierung, dem Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen, wenn nicht ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke 2022-2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes erfolgt.

 

Sollte das KHVVG ohne einen vollständigen Tarif- und Inflationsausgleich in Kraft treten, erwartet der Landkreis Peine, dass das Land Niedersachsen sich an solchen finanziellen Stützungsmaßnahmen im Jahr 2025 zur Abdeckung eines strukturellen Defizits in Folge einer fehlenden Anpassung des Landesbasisfallwertes in wenigstens der gleichen Höhe wie der Landkreis beteiligt.


Inhaltsbeschreibung:

Begründung

Die 36 niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover befinden sich in

einer äerst angespannten Haushaltslage. Bereits im Haushaltsjahr 2024 mussten

sie durchweg unausgeglichene Haushalte verabschieden. Anders als in den

Vorjahren hat sich die Situation im Haushaltsvollzug nicht verbessert. Vielmehr sind

r das Haushaltsjahr 2025 weitere Steigerungen der roten Zahlen zu erwarten. Die

Ursachen sind weitgehend fremdbestimmt. Hohe Ausgabenzuwächse insbesondere

im Bereich der Jugendhilfe, deutliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten,

weitere Aufgabenübertragungen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich und ein

unzureichend dotierter kommunaler Finanzausgleich prägen die Entwicklung.

 

Besonders belastend wirkt sich in vielen Kreishaushalten eine Aufgabe aus, für die

die Landkreise nicht zuständig sind. Die Finanzierung des laufenden Betriebs der

Krankenhäuser obliegt den Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen setzt der

Bundesgesetzgeber. Die Finanzierungsmechanismen tragen der tatsächlichen

Kostenentwicklung der vergangenen Jahre in den Kliniken nicht Rechnung.

Trotz vielfältiger Bemühungen der Länder, der Krankenhausgesellschaften und der

kommunalen Spitzenverbände weigert sich die Bundesregierung bis heute, den

notwendigen Inflationsausgleich der Jahre 2022-2024 anzuerkennen. Wird diese

cke nicht geschlossen, werden viele Krankenhäuser weiterhin jährlich erhebliche

Defizite ausweisen und von der Insolvenz bedroht sein.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte mussten bereits im Jahr 2023 586 Millionen

Euro für die sachfremde Aufgabe der Stützung der kommunalen Kliniken aufwenden.

Die Defizite steigen weiter. Die aus der Verantwortung für die Sicherstellung einer

hochwertigen bürgernahen stationären Versorgung übernommene Funktion eines

Ausfallbürgen gefährdet jegliche Spielräume der kommunalen Selbstverwaltung.

Der Bundesgesundheitsminister hat seine bisherigen Zusagen zur Schließung des

strukturellen Defizits der Kliniken durchweg nicht eingehalten. Derzeit befindet sich

das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in der parlamentarischen

Beratung. Hierin werden die Grundlagen der künftigen Krankenhausstrukturen und

ihrer Finanzierung gelegt. Eine solch grundlegende Reform darf nicht verabschiedet

werden, ohne eine leistungsgerechte Finanzierung der notwendigen Kliniken zu

gewährleisten.

 

Im Landkreis Peine wird die stationäre medizinische Versorgung durch die Klinikum Peine gGmbH sichergestellt, die sich seit dem Jahr 2020 im kommunaler Trägerschaft des Landkreises Peine befindet. Bis zum 30.06.2024 war die Stadt Peine zu 30% am Klinikum Peine beteiligt.

Aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser erzielte auch das Klinikum Peine in den vergangenen Jahren negative Jahresabschlüsse.

Das Defizit betrug im Jahr 2021 2,1 Mio. Euro und im Jahr 2022 bereits 5,9 Mio. Euro. Das prognostizierte Defizit für die Jahre 2023 bis 2025 wird auf 13,9 Mio. Euro für 2023, 11,7 Mio. Euro für 2024 und für 2025 auf 10,4 Mio. Euro beziffert.

Zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes sind diese Verluste durch die kommunalen Gesellschafter auszugleichen. Insgesamt werden allein die kommunalen Haushalte der Stadt und des Landkreises Peine in dem 5-jährigen Betrachtungszeitraum mit ca. 44 Mio. Euro belastet.

 

Die Niedersächsische Landesregierung ist daher aufgefordert, den

Vermittlungsausschuss anzurufen und dem KHVVG ohne eine Schließung der

Inflationslücke 2022-2024 nicht zuzustimmen. Unterlässt sie dies, steht sie in der

Mitverantwortung für das strukturelle Defizit der Krankenhäuser.

 


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