Vorlage - 2024/133
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Keine Zustimmung zum KHVVG ohne Inflationsausgleich
Der Kreistag des Landkreises Peine appelliert an die Niedersächsische Landesregierung, dem Entwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesrat nicht zuzustimmen, wenn nicht ein vollständiger Ausgleich der Inflationslücke 2022-2024 durch eine entsprechende Anhebung des Landesbasisfallwertes erfolgt.
Sollte das KHVVG ohne einen vollständigen Tarif- und Inflationsausgleich in Kraft treten, erwartet der Landkreis Peine, dass das Land Niedersachsen sich an solchen finanziellen Stützungsmaßnahmen im Jahr 2025 zur Abdeckung eines strukturellen Defizits in Folge einer fehlenden Anpassung des Landesbasisfallwertes in wenigstens der gleichen Höhe wie der Landkreis beteiligt.
Inhaltsbeschreibung:
Begründung
Die 36 niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover befinden sich in
einer äußerst angespannten Haushaltslage. Bereits im Haushaltsjahr 2024 mussten
sie durchweg unausgeglichene Haushalte verabschieden. Anders als in den
Vorjahren hat sich die Situation im Haushaltsvollzug nicht verbessert. Vielmehr sind
für das Haushaltsjahr 2025 weitere Steigerungen der roten Zahlen zu erwarten. Die
Ursachen sind weitgehend fremdbestimmt. Hohe Ausgabenzuwächse insbesondere
im Bereich der Jugendhilfe, deutliche Tarifsteigerungen bei den Personalkosten,
weitere Aufgabenübertragungen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich und ein
unzureichend dotierter kommunaler Finanzausgleich prägen die Entwicklung.
Besonders belastend wirkt sich in vielen Kreishaushalten eine Aufgabe aus, für die
die Landkreise nicht zuständig sind. Die Finanzierung des laufenden Betriebs der
Krankenhäuser obliegt den Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen setzt der
Bundesgesetzgeber. Die Finanzierungsmechanismen tragen der tatsächlichen
Kostenentwicklung der vergangenen Jahre in den Kliniken nicht Rechnung.
Trotz vielfältiger Bemühungen der Länder, der Krankenhausgesellschaften und der
kommunalen Spitzenverbände weigert sich die Bundesregierung bis heute, den
notwendigen Inflationsausgleich der Jahre 2022-2024 anzuerkennen. Wird diese
Lücke nicht geschlossen, werden viele Krankenhäuser weiterhin jährlich erhebliche
Defizite ausweisen und von der Insolvenz bedroht sein.
Die Landkreise und kreisfreien Städte mussten bereits im Jahr 2023 586 Millionen
Euro für die sachfremde Aufgabe der Stützung der kommunalen Kliniken aufwenden.
Die Defizite steigen weiter. Die aus der Verantwortung für die Sicherstellung einer
hochwertigen bürgernahen stationären Versorgung übernommene Funktion eines
Ausfallbürgen gefährdet jegliche Spielräume der kommunalen Selbstverwaltung.
Der Bundesgesundheitsminister hat seine bisherigen Zusagen zur Schließung des
strukturellen Defizits der Kliniken durchweg nicht eingehalten. Derzeit befindet sich
das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz in der parlamentarischen
Beratung. Hierin werden die Grundlagen der künftigen Krankenhausstrukturen und
ihrer Finanzierung gelegt. Eine solch grundlegende Reform darf nicht verabschiedet
werden, ohne eine leistungsgerechte Finanzierung der notwendigen Kliniken zu
gewährleisten.
Im Landkreis Peine wird die stationäre medizinische Versorgung durch die Klinikum Peine gGmbH sichergestellt, die sich seit dem Jahr 2020 im kommunaler Trägerschaft des Landkreises Peine befindet. Bis zum 30.06.2024 war die Stadt Peine zu 30% am Klinikum Peine beteiligt.
Aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser erzielte auch das Klinikum Peine in den vergangenen Jahren negative Jahresabschlüsse.
Das Defizit betrug im Jahr 2021 2,1 Mio. Euro und im Jahr 2022 bereits 5,9 Mio. Euro. Das prognostizierte Defizit für die Jahre 2023 bis 2025 wird auf 13,9 Mio. Euro für 2023, 11,7 Mio. Euro für 2024 und für 2025 auf 10,4 Mio. Euro beziffert.
Zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes sind diese Verluste durch die kommunalen Gesellschafter auszugleichen. Insgesamt werden allein die kommunalen Haushalte der Stadt und des Landkreises Peine in dem 5-jährigen Betrachtungszeitraum mit ca. 44 Mio. Euro belastet.
Die Niedersächsische Landesregierung ist daher aufgefordert, den
Vermittlungsausschuss anzurufen und dem KHVVG ohne eine Schließung der
Inflationslücke 2022-2024 nicht zuzustimmen. Unterlässt sie dies, steht sie in der
Mitverantwortung für das strukturelle Defizit der Krankenhäuser.
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