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Vorlage - 2007/021  

Betreff: Förderung des Ausbaus der Ganztagsschulen aus der Kreisschulbaukasse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Klages, Gundula
Beratungsfolge:
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
12.02.2007 
Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
Kreistag des Landkreises Peine
21.03.2007 
Kreistag des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Beschreibung PDF-Dokument
Beschreibung PDF-Dokument

Die Finanzierung (Rest- und Vollfinanzierung) der Mensen und die im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen werden zu 100 % als Zu

 

Die Finanzierung (Rest- und Vollfinanzierung) der Mensen und die im Zusammenhang stehenden Bauma゚nahmen werden zu 100 % als Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse geleistet.

 

 

Bisherige Beschlusslage:

 

Bisherige Beschlusslage:

 

Die Kreisschulbaukasse (KSBK) ist ein Sondervermögen nach dem Nds. Schulgesetz. Sie hat den Zweck, Schulbaumaßnahmen zu fördern. Die Förderung wird zum Teil als Zuweisung und zum Teil als zinsloses Darlehen gewährt.

 

Am 01.12.2005 (siehe Vorlage Nr. 116/2005) hat der Kreistag beschlossen, ab 2009 eine Förderung von Schulbaumaßnahmen nur noch in Form von Darlehen in der gesetzlichen Höhe (1/3 – ½) zu gewähren, Zuschüsse werden nicht mehr gewährt. Bis einschließlich 2008 sollen aber die im Investitionsprogramm 2005 aufgeführten Maßnahmen wie bisher mit Zuschüssen und Darlehen gefördert werden. Die Schulbaukasse finanziert sich ab 2006 nur noch aus den Rückflüssen der bisher gewährten Darlehen. Hierdurch wird das Sondervermögen von rd. 7,7 Mio € auf rd. 3,5 Mio € zurückgeführt. Von dieser Änderung ausgenommen ist die besondere Förderung der Integrierten Gesamtschule (IGS). Hierfür werden noch Beiträge erhoben, zur Zeit in Höhe von 24 €/Schüler (davon 8 € von den Gemeinden, 16 € vom Landkreis). Diese Beitragshöhe wird nicht verändert.

 

Sicherstellung der Ganztagsbetreuung:

 

Zur Sicherstellung der Ganztagsbetreuung ist es erforderlich, an allen Schulstandorten Mensen zu errichten und weitere bauliche Veränderungen durchzuführen. Da allerdings eine Förderung über das „Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung“ (IZBB) nicht für alle Schulzentren möglich ist bzw. die Förderung aus dem o.g. Programm max. 90 % beträgt, aber eine Gleichbehandlung aller Schulstandorte erfolgen soll, wird in Abänderung des o.g. Kreistagsbeschlusses Folgendes vorgeschlagen:

 

Die Restfinanzierung der Maßnahmen wird zu 100% als Zuschuss aus der Kreisschulbau­kasse geleistet.

 

Die Finanzierung aus der KSBK bedeutet allerdings, dass andere anstehende förderfähige Maßnahmen verschoben werden müssen. Nach heutigem Kenntnisstand wird die Förderung gemäß Beschluss des Kreistages vom 01.12.2005 (s.o.) wieder ab 2011 aufgenommen werden können. Schon in der Abwicklung befindliche Baumaßnahmen werden noch vorab ausgezahlt. Diese grundlegende Änderung der Modalitäten der KSBK wurde mit den Gemeinden auf der Bürgermeisterdienstbesprechung am 23.11.2006 abgestimmt.

 

Eine Aufstellung des Finanzierungsbedarfes nach heutigem Kenntnisstand ist beigefügt (Investitions- und Förderungsprogramm).

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Beschreibung (43 KB) PDF-Dokument (135 KB)    
Anlage 2 2 Beschreibung (20 KB) PDF-Dokument (42 KB)