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Vorlage - 2024/171  

Betreff: Haushaltssicherungsbericht 2024 und Haushaltssicherungskonzept 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
18.12.2024 
16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltssicherungskonzept 2025  
Haushaltssicherungsbericht 2024  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Haushaltssicherungsbericht 2024 und das Haushaltssicherungskonzept 2025 werden wie vorgelegt beschlossen.


Inhaltsbeschreibung:

Der Landkreis Peine hat im Jahr 2024 erstmals ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 110 Abs. 8 NKomVG erstellt.

 

Dieses Konzept ist für 2025 aufgrund der vorliegenden Haushaltsdaten fortzuschreiben.

 

Die Verwaltung hat im August 2024 im Rahmen der Haushaltsplanung eine Liste mit 21 Konsolidierungsvorschlägen in die Politik gegeben.

Nach den Beratungen in den Fachausschüssen und Fraktionen wurden allerdings keine zusätzlichen Einsparmöglichkeiten, die über die bereits in 2024 beschlossenen Tatbestände hinausgehen, gesehen.

 

Insofern beinhaltet die Konsolidierungsliste (Anhang 2 zum HSK) lediglich die bereits mit dem Haushalt 2024 beschlossenen Maßnahmen, die in 2025 umgesetzt werden sollen und den pauschalen Konsolidierungsbetrag bei den Personalkosten in Höhe von 4 Mio. Euro.

 

Ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und war dies bereits für das Vorjahr der Fall, so ist nach §110, Abs. 8 NKomVG gleichzeitig über den Erfolg der Haushaltssicherungsmaßnahmen zu berichten. Dieser Bericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Das Haushaltssicherungskonzept dient der Umsetzung der normierten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Es ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und zusammen mit dieser der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 

Ressourceneinsatz:

Durch den Beschluss können die Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2025 bis 2028 reduziert werden.

 

Schlussfolgerung:

Erst mit der Vorlage eines hinreichenden Haushaltssicherungskonzepts liegt die Grundlage für eine Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung vor. Insofern ist dies Voraussetzung für eine Haushaltsgenehmigung und entsprechend zu beschließen.
 


Anlage 1 – Haushaltssicherungskonzept 2025

Anlage 2 – Haushaltssicherungsbericht 2024

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssicherungskonzept 2025 (1125 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltssicherungsbericht 2024 (3664 KB)