Vorlage - 2024/166
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 0 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Der Kreistag stimmt der 5. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts - zu.
Inhaltsbeschreibung:
§ 1 Abs. 4 Punkt 6 Abfallentsorgungssatzung ist dergestalt anzupassen, dass das Müllheizkraftwerk Magdeburg-Rothensee (betrieben durch die Müllheizkraftwerk Magdeburg Rothensee GmbH) nicht mehr als wesentlicher Teil der öffentlichen Einrichtung benannt wird. Grund dafür ist, dass der Entsorgungsvertrag mit der Müllheizkraftwerk Magdeburg Rothensee GmbH zum 31. Mai 2025 endet. Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A+B) haben die Verwertung von Restabfall und Sperrmüll für die Zeit ab 1. Juni 2025 neu ausgeschrieben. Da der neue Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Beschlussvorlage in den Gremienlauf noch nicht bekannt ist, soll in § 1 Abs. 4 Punkt 6 Abfallentsorgungssatzung offen gelassen werden, wer die Verwertungsanlage für Restabfall und Sperrmüll künftig betreibt.
Der Verwaltungsrat hat die in der Anlage beigefügte 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallentsorgungssatzung) vom 5. März 2008 beschlossen.
Ziele / Wirkungen:
Es soll eine Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten erfolgen.
Schlussfolgerung:
Es geschieht eine Anpassung an die tatsächlichen Gegebenheiten.
5. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallentsorgungssatzung) vom 5. März 2008
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ausschnitt 5. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung 2024 (62 KB) |