Inhalt

Vorlage - 2024/164  

Betreff: Überörtliche Kommunalprüfung des niedersächsischen Landesrechnungshofes zur "Durchsetzung der Schulpflicht" im Landkreis Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Kenntnisnahme
Kreistag des Landkreises Peine Kenntnisnahme
18.12.2024 
16. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine      

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsmitteilung Schulpflicht  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Inhaltsbeschreibung:

Im Rahmen der überörtlichen Kommunalprüfung hat der niedersächsische Landesrechnungshof im Zeitraum 01.10.2022 bis 30.06.2023 die „Durchsetzung der Schulpflicht“ beim Landkreis Peine geprüft. 

Gegenstand der Prüfung war insbesondere die Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den Schulen zur Vermeidung von Schulabsentismus sowie die Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Durchsetzung der Schulpflicht.

Dem Landkreis Peine wurde mit Schreiben vom 13.07.2023 ein Entwurf der Prüfungsmitteilung und zeitgleicher Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt.

Von dieser Möglichkeit wurde mit Schreiben vom 25.10.2023 Gebrauch gemacht.

Mit Prüfungsmitteilung vom 01.12.2023 wurde die Prüfung schließlich abgeschlossen.

Das Ergebnis ist insgesamt als sehr erfreulich zu bewerten. Es wurden lediglich einige Empfehlungen ausgesprochen, die bereits in die derzeitigen Arbeitsabläufe einfließen.

Nachdem die Ergebnisse nach Abschluss der Prüfung bereits im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vorgestellt wurden, soll nun dem Erfordernis des § 5 Abs. 1 und 2 NKPG folgend eine Bekanntgabe im Kreistag des Landkreises Peine und eine Auslegung der Prüfungsmitteilung erfolgen

Ziele / Wirkungen:

Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur Prüfung der „Durchsetzung der Schulpflicht“ wird zur Kenntnis genommen und erhält Einzug in die Arbeit vor Ort.

Aufgrund des schulischen Kontextes ist das Thema als bildungsrelevant zu bewerten.

Ressourceneinsatz:

Es werden keine Finanzmittel benötigt.

Schlussfolgerung:

Die Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes lässt den Schluss zu, dass die Abläufe zur „Durchsetzung der Schulpflicht“ keiner wesentlichen Änderung bedürfen. Das Ergebnis ist somit insgesamt als erfreulich zu bewerten.
 


Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofes zur Durchsetzung der Schulpflicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfungsmitteilung Schulpflicht (1391 KB)