Vorlage - 2024/134
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Im Budget enthalten: | nein | Kosten (Betrag in €): | --- | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | ja | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
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Als ehrenamtliche Richterin für das Sozialgericht Braunschweig ab 01.01.2025 wird Frau
Marion Övermöhle-Mühlbach vorgeschlagen.
Inhaltsbeschreibung:
Nach § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für 5 Jahre berufen. Sie bleiben nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolgerinnen und Nachfolger berufen sind. Eine erneute Berufung ist zulässig (§ 13 Abs. 3 SGG).
Bisher ist Frau Marion Övermöhle-Mühlbach für das Amt als ehrenamtliche Richterin für das Sozialgericht Braunschweig berufen worden. Frau Övermöhle-Mühlbach hat telefonisch erklärt, dass Sie für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht.
Mit dem eingereichten Wahlvorschlag wird bestätigt, dass dieser mit der Zustimmung von
zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch der Hälfte der
gesetzlichen Mitgliederzahl beschlossen worden ist.
Ziele / Wirkungen:
Die kontinuierliche Besetzung des Sozialgerichtes Braunschweig mit ehrenamtlichen
Richtern wird sichergestellt.
Schlussfolgerung:
Die kontinuierliche Besetzung ist gewährleistet.
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