Vorlage - 2024/132
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | ca. 2.500,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | nein | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Der Annahme der Geldspenden in Höhe von 500,00 € jährlich sowie der Annahme der Sachspenden im Wert von ca. insgesamt 7.200,00 € wird zugestimmt.
Inhaltsbeschreibung:
Der Förderverein der IGS Lengede e.V. möchte der Schule folgende Spenden zukommen lassen:
- Jährlich eine Geldspende in Höhe von 500,00 €, wahrscheinlich bis 2026, für Saatgut, Pflanzen und Werkzeuge für die Arbeit im Schulgarten und
folgende Sachspenden:
- Anschaffung eines Jugendtores für die Außensportanlage (Wert ca. 1.200,00 €)
(ein zweites Tor würde der SV Lengede beschaffen, nachdem eine Kooperation zwischen der Schule und dem SV Lengede vereinbart wurde),
- Anschaffung von kleinen Bolzplatztoren auf den Pausenhöfen der Schulstandorte (Wert ca. 4.000,00 €),
- Beschaffung von Bilderrahmen der Brandschutzklasse B1 (Wert ca. 2.000,00 €).
Ziele / Wirkungen:
- Mit der Geldspende soll der Schule ermöglicht werden, den Schulgarten im Rahmen des Unterrichts zu gestalten und damit den Schülerinnen und Schülern die Natur näher zu bringen.
- Die Anschaffung der Jugendtore soll den Sportunterricht bereichern.
- Mit der Anschaffung der Bolzplatztore sollen die Pausenhöfe für die Schülerinnen und Schüler attraktiver gestaltet werden.
- In den Rahmen sollen Schülerarbeiten in den Fluren der beiden Standorte aufgehängt werden.
Ressourceneinsatz:
Die Spenden betreffen das Produkt 21801 – Schulverwaltung Gesamtschulen – (siehe Seiten 358 – 365 des Haushaltsplanes 2024) und innerhalb des Produktes die Kostenstelle Betrieb IGS Lengede (Produktziffer 21801200).
Für die Befestigung der Bolzplatztore werden ca. 2.000,00 € aus Mitteln des Landkreises erforderlich.
Außerdem werden evtl. 500,00 € aus Mitteln des Landkreises für die Anbringung der Rahmen benötigt.
Schlussfolgerung:
Gründe, die gegen eine Annahme der Spenden sprechen, sind nicht ersichtlich.
----