Vorlage - 2024/131
|
|
Im Budget enthalten: | ja | Kosten (Betrag in €): | 20.000,00 € | ||
Mitwirkung Landrat: | ja | Qualifizierte Mehrheit: | nein | ||
Relevanz | |||||
Gender Mainstreaming | ja | Migration | nein | ||
Prävention/Nachhaltigkeit | nein | Bildung | nein | ||
Klima-/Umwelt-/Naturschutz | nein |
|
| ||
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzt die gleichlautende bisherige Richtlinie vom 01.09.2023.
Inhaltsbeschreibung:
Mit Beschluss vom 20.10.2023 ,Vorlage 2023/172-01, hat der Kreistag das Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Peine für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Bestandteil dieses Konzeptes, laufende Nr. 104, ist die Reduzierung der Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine von 40.000,00 € auf 20.000,00 € jährlich.
Die neue Richtlinie unterscheidet sich von der bisherigen auschließlich dahingehend, dass das Gesamtbudget auf max. 20.000,00 €, vorbehaltlich des jeweiligen Haushaltsplanes, reduziert wird.
Die neue Richtlinie ist beigefügt und die einzigen Änderungen sind rot hinterlegt.
Mit dem Beschluss der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine tritt die Richtlinie vom 01.09.2023 außer Kraft.
Gender Mainstreaming:
Durch die Förderrichtlinie sind alle Geschlechtergruppen gleichermaßen begünstigt.
Ziele / Wirkungen:
Durch den Beschluss werden die bereits beschlossenen Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2024 umgesetzt und ab dem 01.01.2025 Einsparungen in Höhe von jährlich 20.000,00 € vorgenommen.
Ressourceneinsatz:
entfällt
Schlussfolgerung:
entfällt
Neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit im Landkreis Peine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 20241004_Richtlinie_Zuwendungen (345 KB) |